Der Streit zwischen einem 22-Jährigen und seinem 59-jährigen Vater endete am 19. Jänner dieses Jahres in Obernberg am Inn mit einer schrecklichen Bluttat – am Donnerstag wird der Fall am Landesgericht Ried aufgearbeitet werden. Der Verteidiger plädiert auf Notwehr, die Anklage fordert eine Einweisung.
Laut der Anklage hätte der Sohn seinen Arbeitstag als Bäckerlehrling beginnen sollen. Aufgrund der Einnahme von Suchtmitteln sei er aber dazu nicht in der Lage gewesen. Dies habe auch sein alkoholisierter Vater bemerkt und es kam gegen 2.30 Uhr früh zum Streit zwischen den beiden Männern. Dabei soll der 22-Jährige seinem Vater zwei Ohrfeigen versetzt haben.
Vater schoss zweimal aus Langwaffe
Davon erbost soll sich der 59-Jährige mit einer Langwaffe bewaffnet und geschossen haben – zunächst in die Deckenkante zwischen Erd- und Obergeschoss. Danach soll der Mann einen zweiten Schuss in den Raum abgegeben haben, wo sich der Sohn befand. In der Zwischenzeit soll sich der 22-Jährige mit einem Messer bewaffnet haben und während einer Ladehemmung des Gewehres auf den Schützen losgegangen sein.
Blutüberströmt zu Nachbarn geflüchtet
Von der Gerichtsmedizin konnten im Nachhinein insgesamt neun Messerstiche im Bauch-, Brust- und Rückenbereich festgestellt werden. Der Schwerverletzte konnte noch blutüberströmt zu Nachbarn flüchten. „Er hat gesagt, dass er friert. Wir haben eine Decke geholt und ihm umgelegt. Dann sind schon die Sanitäter gekommen. Sie haben ihn im Vorhaus auf den Boden gelegt und erstversorgt, bis der Notarzt gekommen ist“, erzählt der Ersthelfer damals der „Krone“. Der Mann verstarb wenig später im Krankenhaus.
Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von zehn bis zu 20 Jahren oder lebenslang. Der Verteidiger plädiert allerdings auf Notwehr. Die Anklage fordert eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
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