Illegal!

Mutter verhängt Schulverbot und pfeift auf Strafen

Salzburg
10.11.2024 07:00

Illegaler Heimunterricht! Eine Stadt-Salzburgerin fasste jetzt zum wiederholten Mal eine Geldstrafe aus – weil sie ihre beiden Kinder (11, 13) einfach nicht in die Schule schicken will.

Eigentlich müssen alle Kinder ab sechs Jahren neun Jahre lang die Schule besuchen – gemäß Schulpflichtgesetz. Es gibt aber eine Alternative in Form des häuslichen Unterrichts. Wichtigste Bedingung: Die Schüler müssen zum Abschluss des Schuljahres eine Externistenprüfung positiv ablegen. Fällt die negativ aus, trudelt der Bescheid zum Pflichtbesuch der Schule ins Haus. Heißt: Das betroffene Kind muss das nächste Schuljahr wieder in die Schule gehen.

Selbst die dritte Strafe beeindruckte Mutter nicht
Doch was, wenn Eltern darauf pfeifen und ihre Kinder trotzdem daheim lassen? Dann flattern wieder Bescheide ins Haus, aber in Form von Geldstrafen. Das ist auch der Fall bei einer Stadt-Salzburgerin, die ihre zwei schulpflichtigen Kinder im Alter von 13 und elf Jahren partout nicht in die Schule schicken will. 220 Euro pro Kind muss sie jetzt blechen. Und es war bereits die dritte verhängte Strafe, wie aus einer Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Salzburg hervorgeht.

Die Erziehungsberechtigte und ihr Partner gingen immer wieder mit Beschwerden gegen die Strafbescheide vor. Sie monierten sogar eine Doppelbestrafung, da bereits im November 2023 und im Mai 2024 Strafen wegen des „Fernbleibens ihrer Kinder von der Schule“ verhängt wurden. Die Kinder hätten während der Zeit zu Hause, mittels selbstbestimmtem Lernen, große Fortschritte erzielen können, hieß es in der Beschwerde der Eltern, in der sie im Falle einer Rückkehr ihrer Kinder in die Schule eine „Gefahr der Kindesentwicklung“ erkennen.

Beide Kinder schafften Externistenprüfung nicht
Fakt ist: Die Schüler wurden im Schuljahr 2021/22 erstmals zu Hause unterrichtet – damals genehmigt. Beide scheiterten an der ersten Externistenprüfung. Mit September 2022 erging der Bescheid zum Besuch der Pflichtschule. Dennoch hat bis heute keines der beiden Kinder die Schule besucht. Stattdessen verhängte die Behörde nun zum dritten Mal eine Geldstrafe. Und sofern der „rechtswidrige Zustand aufrechterhalten“ werde, so das Gericht, können weitere folgen. In der Entscheidung betonen die Richter auch, dass die Frau „grundlegende Rechte der schulpflichtigen Kinder auf Unterricht und Bildung verletzt“.

110 Schüler werden in Salzburg im heurigen Schuljahr häuslich unterrichtet, weiß Bildungsdirektor Rudolf Mair – nur mehr ein Viertel im Vergleich zu den Corona-Jahren. „Im vergangenen Schuljahr haben 80 Schüler die Externistenprüfung bestanden, acht nicht“, erklärt Mair im Gespräch mit der „Krone“.

Bildungsdirektor Rudolf Mair hat für hartnäckige Schulverweigerer kein Verständnis. (Bild: Tschepp Markus)
Bildungsdirektor Rudolf Mair hat für hartnäckige Schulverweigerer kein Verständnis.

Diese acht Kinder müssten eigentlich heuer in die Schule gehen. „Wer die Kinder nach einer negativen Prüfung nicht in die Schule schickt, handelt illegal. Es geht da immerhin um das Recht auf Bildung“, betont Mair. Und die Strafen? Die Behörde könne laut Gesetz maximal nur wenig spürbare 440 Euro verhängen. „Bei hartnäckigen Verweigerern sollte man über eine Anpassung nachdenken“, so Mair.

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