Sechs Vorstrafen und eine psychische Störung hat der Angeklagte – neben einer Haftstrafe droht ihm auch die Anstaltseinweisung. Der Anklage nach soll er eine betrunkene Frau sexuell missbraucht haben. Zwei anderen Frauen soll er auf besonders perfide Weise nachgestellt haben.
Der einheimische Angeklagte (44) hat offensichtlich ein Problem im Umgang mit Frauen: Er gibt beim Prozess am Montag im Landesgericht zu, dass er vor dem Schlafzimmerfenster zweier verschiedener Frauen an sich selbst herumgespielt und Spuren an der Hausmauer hinterlassen hat. Er gibt aber nicht zu, dass er eine dritte zur Tatzeit schwer betrunkene Frau intim begrapschte und sie dadurch, wie in der Anklage vorgeworfen wird, sexuell missbrauchte. „Dadurch hat das Opfer eine Traumafolgestörung erlitten“, unterstrich die Anklägerin und verwies auf das Gutachten der Neuropsychiaterin. Demnach leide der Angeklagte an einer „komplexen psychischen Krankheit“ und gilt laut der Expertin als gefährlich.
Angeklagter war schon in der „Geschlossenen“
Neben einer Strafe droht dem Angeklagten deshalb die Unterbringung in eine Anstalt. Dort war er sogar schon vor 20 Jahren, wurde jedoch bedingt entlassen. Und die Richterin betonte auch, dass er sich im Rückfall befinde und deshalb bis zu 20 Jahren Haft drohe.
Zum Hauptvorwurf erklärte der Kriminelle: „Wir haben uns geküsst und gegenseitig begrapscht.“ Kennengelernt hatten sie sich am 19. September 2023 in einer Disco in Salzburg. Zum Übergriff kam es später in der Wohnung des Angeklagten. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.
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