Verunreinigtes Mittel

Kind (4) starb nach Zahn-OP: Lange Haft für Arzt

Gericht
11.11.2024 18:00

Der Deutsche Gerald W. (67) verabreichte mehreren Kleinkindern vor Zahnbehandlungen verunreinigte Spritzen. Die vierjährige Emilia überlebte die stümperhafte Betäubung nicht. Sie starb an einer Sepsis. Drei Jahre nach der Tragödie wurde der Anästhesist im Frankfurter Landgericht wegen Totschlags verurteilt. Trotzdem ist er noch auf freiem Fuß.

Große Emotionen löste ein OGH-Urteil aus, das der Mutter einer in Kritzendorf (NÖ) im Jahr 2015 an Hustensaft verstorbenen Vierjährigen endlich Schmerzensgeld von Pharma-Unternehmen und Hersteller zusprach.

Pilze und Bakterien-Kulturen
Auch in Deutschland sorgt der tragische Tod einer Vierjährigen im Rahmen einer harmlosen Behandlung für Entsetzen. Die kleine Emilia aus Hessen hatte sich im September 2021 beim Spielen einen Zahn abgebrochen, der unter Narkose repariert werden sollte. Seit August musste sich der Narkosearzt vor Gericht verantworten. Laut Anklage war die Flasche mit dem Mittel, das Anästhesist Gerald W. verwendet hat, schon viel zu lange geöffnet und mit einem Pilz sowie zwei Bakterien-Kulturen verunreinigt.

Bevor die Vierjährige dran kam, hatte der Mediziner laut Anklage bereits drei Kinder durch die verunreinigte Substanz verletzt. Zwei von ihnen mussten nach Organversagen und septischem Schock künstlich beatmet beziehungsweise auf der Intensivstation behandelt werden.

Emilia wachte nach der Operation nicht mehr auf. Sie starb an einer Sepsis. Der vorbestrafte Arzt rief viel zu spät den Notarzt. Hätte er früher reagiert, wäre das Kind heute noch am Leben.

Totschlag und dreifach versuchter Totschlag
„Mir müssen unbewusst Fehler in der Hygiene unterlaufen sein“, lässt der Mann im Prozess über seinen Anwalt ausrichten. „Er hatte wohl gehofft, wenn auch ohne begründeten Anlass, dass alles gut gehen würde“, so die vorsitzende Richterin. Nach zahlreichen Verhandlungstagen wurde der vorbestrafte 67-Jährige im Frankfurter Landgericht Anfang November zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt – wegen Totschlags, dreifachen versuchten Totschlags sowie Körperverletzung mit Todesfolge und dreifacher Körperverletzung.

Das Unvorstellbare: Der Narkosearzt bleibt auf freiem Fuß, bis die Strafe rechtskräftig ist. Und das kann dauern ...

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt