Der angeklagte Albaner schlug und drohte seiner 29-jährigen Frau mehrmals. Am Landesgericht Feldkirch wurde der 32-Jährige am Montag zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 6240 Euro verurteilt.
Dass die Ehe nicht rund lief, daraus machte sowohl der Angeklagte als auch das Opfer bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch keinen Hehl. Auslöser für die Konflikte soll das schlechte Verhältnis der 29-Jährigen zur Familie des bislang unbescholtenen Gatten gewesen sein. Vor allem mit der Mutter sei diese im Clinch gelegen.
Doch damit hat es sich auch schon mit den Übereinstimmungen zum Sachverhalt. Beide behaupten dann, vom jeweils anderen psychisch und physisch misshandelt worden zu sein. „Nie im Leben habe ich meine Frau geschlagen. Ich habe sie nur festgehalten, wenn sie auf mich losging“, beteuert der Metallarbeiter. Nach der Geburt des ersten Kindes vor zwei Jahren hätte sie begonnen, psychische Gewalt auf ihn auszuüben. „Sie hat mich gezwickt und vor der Verwandtschaft geschlagen.“ Sogar Handyverbot habe er bekommen, „weil Sie nicht wollte, dass ich Fotos unseres Sohnes an meine Eltern schicke.“ Auch habe er nicht allein mit den Kindern spazieren gehen dürfen. Deshalb wollte er sich scheiden lassen, schildert der Angeklagte seine Version der Geschichte.
Völlig gegensätzlich sind die Aussagen des Opfers, das in Abwesenheit des Beschuldigten seine Sicht der Dinge dem Gericht erzählt. „Seit der Geburt unseres ersten Kindes im Sommer 2022 hat er mich geschlagen. Als ich mit dem zweiten Kind schwanger war, stieß er mich so fest, dass ich gegen die Couch fiel“, berichtet die 29-Jährige. Außerdem habe ihr Mann während ihrer zweiten Schwangerschaft ein Verhältnis mit einer anderen Frau gehabt. „Er hat mich mehrmals gewürgt und mir mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. „Ich habe sogar mehrmals die Polizei angerufen. Aber dann nahm er mir immer das Handy weg und machte eine Halsabschneidergeste.“
Mittlerweile besteht ein Kontaktverbot gegen den zweifachen Vater und das Scheidungsverfahren am Bezirksgericht Bludenz läuft. Dennoch betont die Gepeinigte: „Hätte er dort die Schuld für das, was er mir angetan hat, auf sich genommen, wäre ich bereit gewesen, zu ihm zurückzukehren.“ So fand die Sache mit einem Schuldspruch gegen den 32-jährigen Gewalttäter wegen fortgesetzter Gewalt und versuchter Nötigung ein unrühmliches Ende. Richter Alexander Wehinger verurteilte den Mann nicht rechtskräftig zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 6240 Euro und sprach dem Opfer 500 Euro Teilschmerzengeld zu.
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