Diesmal wieder teurer

Ab sofort erhältlich: Alles zur digitalen Vignette

Motor
12.11.2024 10:51

Das Ende der Sommerzeit ist der erste Vorbote des nahenden Winters, der Verkaufsstart der digitalen Autovignette der nächste: Ab sofort ist sie erhältlich, gilt aber frühestens ab 1. Dezember. Anders als im Vorjahr steigt der Preis diesmal auch wieder für die Jahresvignette.

(Bild: kmm)

Die Klebevignette – für das Jahr 2025 ist sie seegrün - liegt erst ab 21. November an den üblichen Verkaufsstellen auf. Diese – also etwa Autofahrerklubs, Tankstellen, Trafiken, Forstinger und A.T.U. – dürfen die digitale Version bereits gut eine Woche vorher verkaufen. Außerdem ist sie online bei der Asfinag bzw. in der entsprechenden App zu bekommen.

Vorteile der digitalen Vignette
Mit der Registrierung des Kennzeichens entfällt das Kleben und Abkratzen und im Falle eines Scheibenbruchs ist keine Ersatzvignette mehr nötig. Auch Besitzer von Wechselkennzeichen benötigen nicht mehr für jedes Fahrzeug eine eigene Vignette. Kauft man eine digitale Vignette an einer physischen Verkaufsstelle, ist sie direkt nach dem Kauf gültig, weil die 18-tägige Rücktrittsfrist vor Beginn der Gültigkeit (gilt bei Online-Kauf) entfällt. Der Gültigkeitszeitraum der 2025er-Vignetten beginnt mit 1. Dezember 2024.

Neu ist seit dem letzten Jahr, dass man ab 1. Dezember die digitale Vignette auch dann umregistrieren kann, wenn man z. B. ein neues Kennzeichen aufgrund eines Fahrzeugwechsels zugewiesen bekommen hat (kostet 18 Euro). Man muss sich allerdings darum kümmern. Oft wird beispielsweise eine Umregistrierung vergessen, wenn man den Wohnort gewechselt hat.

Digitale Vignette: Beim Kauf empfiehlt sich genaue Kontrolle. (Bild: Jöchl Martin)
Digitale Vignette: Beim Kauf empfiehlt sich genaue Kontrolle.

Möchte man „unter dem Jahr“ von der Klebe- auf die digitale Vignette umsteigen, ist das kostenlos in nur zwei Fällen möglich: Bei Bruch der Windschutzscheibe oder im Falle eines Totalschadens.

Jahresvignette erstmals über 100 Euro
Neu seit letztem Jahr ist die 1-Tages-Vignette. Wie der Name schon sagt, ist diese Vignette nur einen Tag gültig und somit vor allem für Touristen und andere Personen auf der Durchreise interessant. Sie kostet 9,30 Euro.

Der Preis für die Zehn-Tages-Vignette, die vor allem Urlauberinnen und Urlauber nutzen, wird von 11,50 Euro auf 12,40 Euro erhöht. Die Vignette für zwei Monate kostet statt 28,90 Euro künftig 31,30 Euro. Der Preis für die Jahresvignette, der im Vorjahr ausnahmsweise stabil geblieben war, steigt um 7,7 Prozent auf 103,80.

Die Preise für die Vignette 2025 im Überblick:

  • Jahresvignette: 103,80 Euro für Pkw bzw. 41,50 Euro für Motorräder
  • Zwei-Monats-Vignette: 31,10 Euro für Pkw bzw. 12,40 Euro für Motorräder
  • Zehn-Tages-Vignette: 12,40 Euro für Pkw bzw. 4,90 Euro für Motorräder
  • 1-Tages-Vignette: 9,30 Euro für Pkw bzw. 3,70 Euro für Motorräder

Die Gültigkeit der Jahresvignette beträgt wie immer 14 Monate, beginnend mit 1. Dezember 2024 und endend mit 31. Jänner 2026. Vignettenpflichtig sind alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen.

Vorlaufzeit beim Vignettenkauf beachten!
Wer keine aktuelle Vignette hat und ab 1. Dezember die digitale Jahresvignette verwenden möchte, muss diese spätestens Mittwoch, den 13. November online erwerben, um sicherzugehen, dass sie auch rechtzeitig gültig ist. Der Grund dafür liegt in der Konsumentenschutzfrist bei Online-Käufen. Denn: Gemäß der Europäischen Richtlinie für Konsumentenschutz können Kunden vom Online-Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung zurücktreten – die digitale Vignette ist deshalb erst 18 Tage nach dem Kauf gültig.

Im Gegensatz zur Jahresvignette sind die Ein-Tages- und Zehn-Tages-Vignetten selbst bei Onlinekauf sofort gültig, es kann jedoch frühestens ein Gültigkeitszeitraum ab 1. Dezember gewählt werden.

Noch ein Tipp:
Wirklich vorausschauend ist es, beim Kauf der neuen digitalen Vignette das Abo-Service zu aktivieren. Dann wird die Gültigkeit einer Jahresvignette automatisch verlängert und man kann den Vignettenkauf nicht vergessen. Das funktioniert auch, wenn man auf ein neues Auto wechselt, solange man sein Kennzeichen weiterverwendet – denn daran ist die Vignette gebunden.

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(Bild: kmm)



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