Ein tragischer Fall von Tierquälerei wurde am Dienstag am Landesgericht Linz verhandelt. Die 21-jährige Halterin hatte zwei Katzen und eine mongolische Wüstenmaus in ihrer Wohnung eingesperrt, und war wochenlang nicht zurückgekehrt. Dafür setzte es eine Geldstrafe und bedingte Haft, rechtskräftig.
„Mein psychischer Zustand hat nicht zugelassen, dass ich in diese Wohnung gehe“ – so verantwortete sich eine 21-jährige Linzerin für die grausige Tierquälerei. Zwei Katzen und eine mongolische Wüstenmaus hatte sie dort gehalten. Die Tiere waren auf sich allein gestellt, hatten weder Futter noch Wasser.
Tiere wochenlang im Stich gelassen
Sie wisse nicht mehr, wie lange sie ihre Haustiere im Stich gelassen habe, „vielleicht eine Woche, oder auch zwei“. Doch es musste deutlich länger gewesen sein, wie die Richterin betonte: „Beide Katzen sind verhungert, obwohl eine die Überreste der anderen gefressen hat! Und die Maus hätte auch nicht mehr lange überlebt!“
Psychologische Probleme
Die arbeitslose Angeklagte war von der Polizei vorgeführt worden: „Ich habe die Ladung einfach missverstanden, es tut mir sehr leid!“, entschuldigte sich die bisher unbescholtene Österreicherin. Sie war vor Gericht kleinlaut und bekannte sich zu allen Vorwürfen schuldig. Sie sei wegen ihrer Probleme in psychologischer Behandlung. „Es tut mir sehr leid, das haben die Tiere wirklich nicht verdient. Ich will jetzt auch keine Tiere mehr“, so die Linzerin.
Vier Monate Haft und Geldstrafe
Nach kurzem Prozess stand das Urteil fest: vier Monate bedingte Haft, sowie 300 Tagessätze zu vier Euro, also 1200 Euro. „Ich verspreche, dass so etwas sicher nicht mehr vorkommen wird!“, so die 21-Jährige. „Das hoffe ich!“, kam die Antwort von der Richterin. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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