Dramatischer Moment
Grundsätzlich haftet der Tierbesitzer, wenn im Zusammenhang mit seiner Hund etwas passiert und ein Schaden entsteht. Aber eben nicht in jedem Fall, zeigt zuletzt ein Gerichtsurteil. Was da genau los war und worauf Sie achten sollten? Wir haben für Sie recherchiert!
Wer ein Tier besitzt, muss darauf achtgeben – und ist für entsprechende Schäden verantwortlich. Doch etwa bei einer Kollision von Radfahrer und einem nicht angeleinten Hund kann nicht pauschaliert der Tierhalter verantwortlich gemacht werden, zeigt zuletzt das Urteil des Obersten Gerichtshofes. Wir haben den Wiener Juristen Martin Bleckmann um Aufklärung gebeten.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.