Ein Syrer wollte, dass seine eigenständig lebende und arbeitende Tochter (23) ihre Wohnung aufgibt und wieder nach Hause zieht. Nach seiner Verurteilung polterte er im Salzburger Gerichtssaal weiter: „Ich will sie verstoßen.“
„Du bekommst Schüsse in den Bauch, ich werde einen Afghanen beauftragen, dich umzubringen. Ich zeige dir ein anderes Gesicht“: Diese hemmungslosen Todesdrohungen äußerte ein syrischer Familienvater gegenüber seiner eigenen Tochter und sprach beim Streitgespräch an jenem 3. Oktober auch von „Ehre und Stolz“.
Und das alles direkt an ihrem Arbeitsplatz, einem Lokal in Salzburg. Ein Zeuge filmte das Ganze. Nun, am Dienstag, saß der bislang unbescholtene Syrer – der mit der Flüchtlingswelle 2015 herkam – vor Richterin Anna-Sophia Hofer im Salzburger Landesgericht. Und er gestand dabei den Vorwurf der schweren Nötigung ein.
Angeklagter rechtfertigte sich: „Sie war nicht ehrlich“
Die Verteidigerin meinte, er habe wegen des „Kontaktabbruchs der Tochter Rot gesehen“, und habe das alles nicht so gemeint. Weniger reuig waren die eigenen Aussagen des dreifachen Vaters: „Wir haben arabische Kultur. Wir unterwerfen uns den Traditionen, wie der Ehrlichkeit in der Familie. Meine Tochter war drei Jahre lang nicht ehrlich zu mir.“ Weil die 23-Jährige, die selbstständig leben will, ihn, den Patriarchen, angelogen habe, drohte er ihr mit dem Tod. Richterin Hofer verurteilte den Mann sofort zu neun Monaten bedingter Haft. Und sie betonte dabei: „Die Tochter hat nichts falsch gemacht. Hier, in Österreich, hat sie das Recht auf Freiheit. Und da endet auch die Einflussmöglichkeit des Vaters.“
Statt Einsicht zu zeigen, legte der Mann noch einen drauf: „Ich will meine Tochter verstoßen. Ich will, dass sie nicht mehr meinen Familiennamen trägt.“ Doch da grätschte die Richterin mit deutlichen Worten ein: „Der Name ist das höchstpersönliche Recht der Frau.“
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