Nach der Flucht aus der Heimat gab der 62-Jährige in Österreich nicht an, dass er auch türkischer Staatsbürger ist – so kassierte er von der Republik über zehn Jahre in Summe 200.000 Euro an Mindestsicherung. Stand ihm diese überhaupt zu?
Es geht um die stolze Summe von 197.340 Euro, die sich ein Flüchtling aus Syrien von 13. August 2014 bis 22. Jänner 2024 von der Republik Österreich erschlichen haben soll. Oder ist er Türke? Oder beides? Jedenfalls stützte sich der 62-Jährige beim Prozess am Landesgericht Eisenstadt auf die Assistenz eines kurdischsprachigen Dolmetschers.
„Mehr haben sie mich nicht gefragt“
Weil er sich in der Heimat verfolgt gefühlt hatte, ließ sich der Mann 2013 nach Europa schleppen. „Diese Leute haben mir alle Dokumente weggenommen“, sagt der Maturant. In Wien gab er an, syrischer Staatsbürger zu sein. „Mehr haben sie mich nicht gefragt.“
Mit einem positiven Asylbescheid in der Tasche, verschlug es ihn ins Burgenland, wo der Arbeitsuchende für sich und die nachgekommene Familie die Mindestsicherung beantragte, die ihm ausbezahlt wurde – fast zehn Jahre lang. Macht monatlich 1630 Euro.
2017 übermannte ihn der Wunsch, seine Mutter in der Türkei zu besuchen. Die sei zwar auch Syrerin, lebe aber dort. Die Botschaft verweigerte das Visum, bis er angab, dass er ja seit 2010 auch türkischer Staatsbürger ist. Er bekam einen Pass. Und ein Problem: Hätte er diese Doppelstaatsbürgerschaft bei der Einreise nach Österreich kundgetan, wäre er vermutlich sofort in die Türkei zurückgeschickt worden. Also kein positiver Asylbescheid, der übrigens vor einem Jahr – nicht rechtskräftig – aufgehoben wurde, und folglich auch kein Anspruch auf Mindestsicherung.
Die Anwältin des Angeklagten legte Dokumente vor, die die Seriosität des Angeklagten unterstreichen soll: Abgelaufener Reisepass; Militärpass; Familienpass; Personalausweis; syrische Kreditkarte.
Die Richterin will auf die Rechtskraft des negativen Asylbescheids warten und vertagte auf unbestimmte Zeit.
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