Trotz Gerichtsbescheides ließen sich die zuständigen Stellen monatelang Zeit, 11.500 Euro an Erika Homonnai auszuzahlen – stattdessen gaben sie jeweils dem anderen die Schuld...
„Ich habe 30 Jahre gearbeitet und wurde trotz gerichtlichen Bescheides einfach immer nur hingehalten.“ Erika Homonnai (58) ist fassungslos, wie Gesundheitskasse (ÖGK), Arbeitsmarktservice (AMS) und Pensionsversicherungsanstalt (PVA) mit ihr umgegangen sind.
Doch zunächst ein Blick zurück: Die 58-Jährige aus Zistersdorf im Bezirk Gänserndorf hat seit längerem gesundheitliche Probleme, leidet unter anderem an einer Autoimmunerkrankung. Doch ein Ansuchen auf Invaliditätspension wurde zunächst abgelehnt.
Die Summe stand mir zu, aber die zuständigen Stellen ließen mein Geld monatelang auf einem Konto und zahlten es nicht aus. Und ich habe in der Zeit Mahnungen erhalten.
Erika Homonnai
Rückwirkend ab Februar 2023
Am Landesgericht Korneuburg einigte man sich Ende Juni jedoch zumindest auf ein rückwirkendes Rehabilitationsgeld ab Februar 2023. Damit standen der gebürtigen Ungarin, die seit 1993 österreichische Staatsbürgerin ist, 11.500 € zu. Doch trotz unzähliger Anrufe bei ÖGK, AMS und PVA musste sie fast drei Monate warten, bis sie den dringend benötigten Betrag auf ihrem Konto hatte. „Ich konnte in der Zeit selbst Raten nicht bezahlen und habe Mahnungen bekommen. Das Geld stand mir zu“, musste die Zistersdorferin mit der Notstandshilfe auskommen.
Die ÖGK hat die zeitliche Abfolge aus ihrer Sicht zusammengefasst:
28.06.2024: Bescheid der PVA auf rückwirkende Zuerkennung des Rehabilitationsgeldes (ab 01.02.2023) wird ausgestellt
05.07.2024: Meldung über Bescheid langt im System ein
17.07.2024: Übermittlung der Daten über elektronische Datendrehscheibe durch PVA
19.07.2024: Tatsächliche Bearbeitung des Falles/Berechnung des Rehageldes ist möglich
05.08.2024: Berechnung durchgeführt
14.08.2024: Erste Ersatzforderung wurde vom AMS erfasst, musst aber storniert werden, da Verlängerung der AMS-Leistung bis inklusive 31.08.2024
28.08.2024: Urgenz der neuen Ersatzforderung beim AMS
02.09.2024: Übermittlung der neuen Ersatzforderung durch das AMS
05.09.2024: Auszahlung des Rehabilitationsgeldes
Der andere war‘s
Bei den betroffenen Stellen ist der Schuldige schnell gefunden: der jeweils andere. Die PVA betonte, alles an die ÖGK weitergeleitet zu haben. Diese wiederum spielt den Ball an das AMS weiter, weil man von dort die notwendige Gegenverrechnung für einen Vorschuss der Notstandshilfe nicht erhalten habe. Und das AMS? Das will auch nichts dafür können: „Die Versicherungsdaten, die durch die PVA eingespielt werden, lagen noch nicht vor.“
„Es wurde immer nur hin- und hergespielt. Es ist eine Frechheit, so mit Menschen umzugehen“, ärgert sich Homonnai, die an die Öffentlichkeit ging, um anderen Menschen Mut zu machen: „Man darf sich nicht alles gefallen lassen!“
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