Auf der Mittelmeerinsel Malta soll die Vermietung von Wohnungen über Internet-Plattformen wie Airbnb oder Booking in größeren Häusern künftig nur noch möglich sein, wenn die Mehrheit der Eigentümer damit einverstanden ist. Diesen Plan hat die Tourismusbehörde des kleinsten EU-Mitglieds in der Hauptstadt Valletta vorgestellt.
Nach Malta kommen pro Jahr etwa drei Millionen Touristen. Dauerhaft leben in dem EU-Land – mit einer Fläche von rund 316 Quadratkilometern kleiner als Wien (etwa 415 Quadratkilometer) – nur etwa 550.000 Menschen. Der Wohnungsmarkt ist – wie in vielen Städten anderer Länder – durch die zunehmende Zahl von Kurzzeit-Vermietungen erheblich angespannt. Zudem gibt es immer wieder Klagen über Lärm oder nicht ordentlich beseitigten Müll.
„Maximale Kapazität“ erreicht
Künftig sollen daher Vermieter eine Genehmigung der anderen Eigentümer einholen müssen, bevor sie eine Lizenz für Kurzzeitvermietungen beantragen dürfen. Mit dem Vorhaben wird sich nun das Parlament beschäftigen, damit es Gesetz werden kann. Die Regelung soll nur für Wohnungen gelten – nicht aber für Häuser, Villen oder andere Immobilien mit eigenem Eingang zur Straße.
Ministerpräsident Robert Abela hatte kürzlich bereits erklärt, sein Land habe die „maximale Kapazität“ für Touristen erreicht. Künftig wolle man sich darauf konzentrieren, Malta für „Qualitätstouristen“ interessanter zu machen.
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