Mit einer schweren Heroinvergiftung wurde in Wien ein knapp zweijähriges Mädchen ins Krankenhaus gebracht. Die beherzten Ärzte konnten das Leben des Kleinkindes retten. Am Mittwoch müssen sich die Eltern vor der Richterin verantworten. Ihre kleine Tochter dürfte die Drogen zu Hause gefunden und in den Mund gesteckt haben: Freisprüche!
„Es ist das Schlimmste, das in meinem Leben passiert ist“, beteuert der Angeklagte im Wiener Landesgericht. Gemeinsam mit seiner Frau, einer Akademikerin aus Ungarn, muss er sich für einen verstörenden Vorfall am 21. Jänner 2024 in Wien verantworten. Die Familie war an diesen Tagen mit dem Umzug in eine neue Wohnung beschäftigt. Die damals knapp zweijährige Tochter war in der Früh noch aufgeweckt, doch etwa zehn Minuten nachdem sie sich zu ihrem schlafenden Papa auf die Matratze gekuschelt hat, veränderte sich das Wesen des Kleinkindes: Während sie mit ihrer Mama frühstückte, wirkte sie schläfrig, ihr Kopf kippte nach vorn. Die 42-Jährige alarmierte ihren Mann: „Wir haben gemerkt, dass es dem Kind schlecht geht und sofort die Ambulanz angerufen“, erinnert sich der Angeklagte.
Es bestand Lebensgefahr
„Wenn Sie die Ärztin nicht gerufen hätten, wäre das Kind wahrscheinlich nicht mehr da“, konfrontiert ihn die Richterin damit, wie gefährlich die Situation für das Mädchen war. Denn im Spital wurde klar: Die Tochter hatte eine Prise Heroin gegessen, das sie offenbar in der Wohnung gefunden hatte. Laut medizinischem Sachverständigen soll sich das Mädchen im Spital bereits in einem „tief komatösen Zustand“ befunden haben. Nur ein Gegengift verhinderte einen Atemstillstand des damals rund neun Kilogramm wiegenden Kindes.
Sackerl mit Heroin in der Hose versteckt
„Ich bin schuldig“, gesteht der Vater, dass er an jenem Abend Heroin in der Uhrentasche seiner Hose in einem Sackerl mit nach Hause brachte: „Ich war sehr lange clean, hatte erst wenige Monate zuvor wieder begonnen, hin und wieder Heroin zu sniffen“, sagt der zweifach vorbestrafte Mann. „In der Früh war das Sackerl noch immer in der Hose. Aber vielleicht ist ein Stück heruntergefallen“, könne er sich nicht erklären, wie das Kleinkind an das Suchtgift gelangt ist.
Seine mitangeklagte Frau bekennt sich „nicht schuldig“. Sie will von der Drogensucht ihres Mannes nichts mitbekommen haben: „Ich habe gar nichts gewusst. Drogen waren gar kein Thema bei uns. Hätte ich es gewusst, hätte ich die Kleine niemals allein in seiner Obhut gelassen.“
Laut forensischem Gutachter war die Wohnung in nicht sichtbaren, aber nachweisbaren Mengen mit Heroin, Kokain, Ketamin und Methamphetamin kontaminiert. Auch in den Haaren der Kleinen wurde Heroin, Kokain, Nikotin und Methamphetamin in minimalen Mengen nachgewiesen.
Überraschender Freispruch trotz Geständnis
Für die Mutter spricht die Richterin den erwarteten Freispruch aus. Überraschend ist aber der Freispruch für den geständigen Vater. Diesen begründet Frau Rat so: „Sie waren in einer Umzugssituation. Es waren auch andere Menschen in der Wohnung. Es haben Freunde mitgeholfen. Ich kann nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen, ob es ihr Heroin war und ob sie es falsch verwahrt haben. Zumal ihr Paket ja in der Früh noch in der Hose war.“
Die Eltern sind mittlerweile getrennt, die Mutter, die von der Fürsorge umfangreich überprüft wurde, soll das alleinige Sorgerecht für ihre Tochter erhalten.
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