Letzter Tag im Prozess um den brisanten Giftkrimi aus Niederösterreich. Zweimal soll Bernadette H. versucht haben, ihren Lebensgefährten umzubringen – nach einer Vergiftung ist der 42-Jährige blind. Die filmreife Kriminalgeschichte geht nun vor Gericht mit einer nicht rechtskräftigen Verurteilung zu Ende.
Den fünften Tag sitzt Bernadette H. im Landesgericht Korneuburg – und es soll auch der letzte in dem Prozess wegen unter anderem zweifachen Mordversuchs sein. Zuerst vergiftete sie 2022 ihren damaligen Lebensgefährten, einige Monate später inszenierte sie seinen Selbstmordversuch – dann saß Andreas F. auch acht Wochen wegen der 32-Jährigen in Untersuchungshaft.
Bristantes Gutachten des Gerichtspsychiaters
Am letzten Prozesstag zieht nun Gerichtpsychiater Peter Hofmann sein finales Fazit: „Sie haben ein Gesamtwerk, das hat eine Dimension, die kann man nur mit Persönlichkeitsschwierigkeiten und einer Meisterschaft, sehr authentisch zu lügen, erklären“, richtet er sich an die Geschworenen.
Dann muss das Kind auch noch sehen, wie die Mutter abgestochen wird – die eigene Mutter. Und danach muss sie noch bei der Polizei anrufen.
Gerichtpsychiater Peter Hofmann über die Instrumentalisierung der 10-jährigen Tochter
Er spricht besonders über den Vorfall in der Nacht von 16. auf 17. Mai 2023. Bernadette H. fingierte einen Messerangriff an sich selber, platzierte danach ihr Blut und Haare im Haus von Andreas F. Den Notruf ließ sie ihre damals erst 10 Jahre alte Tochter absetzen. Zu diesem Anklagekomplex verantwortet sich die 32-Jährige geständig. „Sie müssen sich vorstellen, als Persönlichkeit überhaupt auf die Idee zu kommen, so etwas vorzutäuschen. Sie stiftet die Tochter zur Falschaussage an. Dann muss das Kind auch noch sehen, wie die Mutter abgestochen wird – die eigene Mutter. Und danach muss sie noch bei der Polizei anrufen“, fasst Hofmann zusammen.
Die Staatsanwaltschaft beantragt auf Basis des psychiatrischen Gutachtens die Unterbringung wegen Gefährlichkeit. „Woran müssen Sie arbeiten?“, fragt die vorsitzende Richterin Bernadette H. Die Antwort: „An dem ständigen Lügen.“ – „Ich habe Ihnen mehrmals vorgehalten, was Sie ihrer Tochter angetan haben. Das ist Ihnen als Mutter jetzt aber nicht als erstes eingefallen“, zeigt sich Frau Rat leicht schockiert.
„Herzloses unbeteiligt sein“
Klassisch für die narzisstische und histrionische Persönlichkeitsstörung, die von Psychiater Peter Hofmann diagnostiziert wurde, sei ein „herzloses, unbeteiligtes Sein“, insbesondere gegenüber dem nun blinden Andreas F. Die Mandantin von Anwalt Sascha Flatz leide an einem tief verankerten Persönlichkeitsproblem mit manipulativen und instrumentalisierenden Merkmalen – besonders „unangemessenes sexuell verführerisches und provokantes Verhalten“.
Sie selbst beschreibe sich als „übermäßig aufmerksame, liebevolle Partnerin“. Sie sei dafür bekannt, ein Helfersyndrom zu haben. Manche würden sie sogar Mutter Theresa nennen. Zu einer Persönlichkeitsstörung habe sie, laut Hofmann, einen „völlig unkritischen Zugang“. Auch die Staatsanwältin fasst zusammen: „Frau H. ist eine Meisterin der Manipulation.“
Wen sie am meisten manipuliert hat: Andreas F., der zu den Schlussplädoyers wieder den Verhandlungssaal betritt. „Fallen Sie nicht auf die Angeklagte rein. Lassen Sie sich nicht auch manipulieren“, appelliert die Staatsanwältin an die Geschworenen. Und auch Opfervertreter Arthur Machac fordert: „Sagen Sie Ja zu einer Verurteilung.“
Nach vier Stunden Beratung tun das die Laienrichter auch mehrstimmig. Sie sprechen Bernadette H. anklagekonform schuldig – nicht rechtskräftig. Außerdem wird sie in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht. Die 32-Jährige nimmt sich Bedenkzeit.
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