Im Visier der Justiz

Benko-Jagd: Welche Fragen Staatsanwälte stellen

Waidmänner, die mit René Benko ihr Heil in noblen Jagdgebieten suchen, können rasch ins Visier der Ermittler geraten. Vor allem dann, wenn sie gerade keine Waffe tragen dürfen und mit einem waffenaffinen Milliarden-Pleitier in dem auf 30 Millionen Euro taxierten Stüblergut am steirischen Gaberl auftauchen. 

Das Gut gehört bekanntlich einer Tochterfirma der Laura Privatstiftung der Benkos – und auch dieser Umstand dürfte bei den Ermittlungen, die mittlerweile von der Staatsanwaltschaft Graz nach Innsbruck gewandert sind, noch eine Rolle spielen.

Ganz unabhängig davon, wer am 28. September 2024 den Schuss abgegeben und den 74 Kilogramm schweren Hirschen der Klasse III erlegt hat: Ein Landeshauptmann-Stellvertreter wie Georg Dornauer dürfte sich als Mitglied der Landesregierung nicht privat zu einer Jagd einladen lassen, auch wenn es sich nur um eine Teilnahme handelt und er die Beute gar nicht erhält.

Bereits die Einladung (die Dornauer vehement bestreitet, Anm.) als solche entspricht laut Rechtsexperten einem Vermögenswert, der über der Bagatellgrenze liegt – erst recht, wenn man in einem Anwesen der Benko-Stiftung auf der Pirsch liegt und von einem dort beruflich beschäftigten Oberförster begleitet wird. Das ist in den einschlägigen Bestimmungen im Strafgesetzbuch (Vorteilsannahme bzw. Vorteilszuwendung) geregelt.

Die Judikatur ist hier sehr streng, die Staatsanwaltschaften haben mit dem Anfütterungsparagrafen bereits gewisse Erfahrung gesammelt.

Kommt die Stiftung in die Ziehung? 
Interessant erscheint darüber hinaus die Rolle der Benko-Stiftung: Nicht nur österreichische Medien stellten seit dem Auftauchen des pikanten Jagd-Fotos die Frage, warum René Benko trotz seiner persönlichen Pleite weiter im Luxus leben kann. Sogar die renommierte „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hielt zuletzt in einem Artikel mit dem Titel „René Benko bläst zum Halali“ etwas irritiert fest: „Konkurs bedeutet nicht unbedingt Armut.“ Dank der Zuwendungen seiner Mutter könne der „Finanzjongleur weiterhin einen extravaganten Lebensstil pflegen“.

Mit dem September-Halali könnte allerdings auch die Stiftung in die Ziehung der Ermittler kommen: Da René Benko offiziell mit der Laura Privatstiftung nichts mehr zu tun hat, könnte die Stiftung bzw. deren Organe als mögliche Einlader nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz belangt werden.

Möglich erscheint Justiz-Experten auch ein Untreue-Delikt: Wenn illustre Jagdrunden nicht mit dem Zweck und den Vorgaben der Stiftung vereinbar sind.

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