Die „Krone“ berichtete über den Prozessauftakt am Montag im Salzburger Landesgericht. Nun, am Mittwoch, erging das noch nicht rechtskräftige Urteil für den vorbestraften und psychisch kranken Angeklagten: Zehn Jahre Freiheitsstrafe und die Einweisung in eine Anstalt.
Der einheimische Angeklagte (44) mit sechs Vorstrafen und einer psychischen Störung hatte laut Anklage mehreren Frauen nachgestellt – und eine davon schwer sexuell missbraucht. Er gestand ein, dass er im Garten zweier ihm unbekannten Frauen an sich herumspielte und Spuren an der Hauswand hinterließ. Die beiden Opfer sahen dies über ihr Schlafzimmerfenster.
Nicht geständig war er zum Missbrauchsvorwurf: Eine stark betrunkene und daher wehrlose Frau hat er laut Gericht mehrfach intim begrapscht. Das Opfer, vertreten durch Sabina Moser, erlitt eine posttraumatische Belastungsstörung. Ein Teilschmerzengeld von 1000 Euro wurde zugesprochen.
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