Eine damals 17-jährige Snapchat-Bekanntschaft hatte einem 18-Jährigen Nacktbilder geschickt. Diese nutzte er als Druckmittel, um weitere explizite Videos von ihr zu fordern – sonst würde er die Bilder an ihre Freunde und Familie schicken. Am Landesgericht Wels wurde er deswegen am Mittwoch verurteilt.
Über Snapchat hatte der damals 17-jährige Seewalchener seine Bekanntschaft kennengelernt. Auf der Messenger-Plattform kann man Bilder verschicken, die nach wenigen Sekunden verschwinden. Doch das heißt noch lange nicht, dass jene Bilder nicht doch gespeichert werden können!
Fotos gespeichert
Das nutzte der Jugendliche aus, als die Gleichaltrige ihm Nacktbilder von ihr schickte. Doch das reichte dem Burschen nicht: Er drohte damit, die Nacktaufnahmen ihrer Familie und ihren Freunden zukommen zu lassen, wenn sie ihm nicht sexuelle Videos von sich schicke. Daher musste sich der heute 18-Jährige am Mittwoch am Landesgericht Wels unter anderem wegen geschlechtlicher Nötigung verantworten.
Bedingte Haftstrafe
Er war unbescholten, geständig und entschuldigte sich: „Es tut mir aufrichtig leid, es war mir damals nicht bewusst, wie schlimm das alles für sie ist.“ Das Urteil für den Seewalchener war schnell gefällt: sechs Monate bedingte Haft, rechtskräftig.
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