Prozess in Feldkirch

Kinderschänder erneut zu Haftstrafe verurteilt

Vorarlberg
13.11.2024 17:30

Kaum aus dem Gefängnis entlassen, missbrauchte der 63-jährige Pensionist zwei siebenjährige Buben auf einem Waldspielplatz in Nüziders. Am Mittwoch musste sich der einschlägig vorbestrafte Oberländer vor dem Schöffensenat in Feldkirch verantworten.

Schon einmal hatte sich der Pädophile an einem Kind vergangen. Die damals verhängte Haftstrafe von 18 Monaten musste er jedoch nur zum Teil absitzen. Den Rest gab es auf Bewährung. Doch kaum zwei Monate nach seiner frühzeitigen Entlassung beging er die nächste Tat und missbrauchte in Nüziders zwei Siebenjährige.

Genaue Beschreibung führte zum Täter
Es ist der 10. Mai, als der Angeklagte auf die lachenden Kinder aufmerksam wird. „Wollt ihr mit mir ein Erkundungsspiel spielen?“, fragt der 63-Jährige zunächst. Dass der Opa in Wahrheit ein widerlicher Sextäter ist, ahnen die Schüler zu dem Zeitpunkt nicht. „Der Angeklagte zog ihnen die Hose runter und führte zunächst Onanierbewegungen an den Kindern durch. Anschließend forderte er sie auf, sich gegenseitig zu befriedigen“, erläuterte Staatsanwältin Julia Berchtold in ihrem Eröffnungsplädoyer. Danach flüchtet der Mann, kann jedoch aufgrund der genauen Beschreibung der Opfer kurze Zeit später zu Hause verhaftet werden.

Wie ein armer Sünder sitzt er in der Verhandlung vor Richterin Silke Wurzinger und heult. „Ja, ich gebe alles zu. Es tut mir so leid. Aber ich bin krank und brauche Hilfe. Bitte helfen Sie mir, damit ich vielleicht irgendwann ein normales Leben führen kann“, fleht der Wiederholungstäter. In seinem psychiatrischen Gutachten attestiert Reinhard Haller dem Angeklagten eine Kernpädophilie. Haller betont die Gefährlichkeit des Mannes und fordert die Unterbringung des Beschuldigten in ein forensisch therapeutisches Zentrum.

Reinhard Haller erstellte das psychiatrische Gutachten. (Bild: APA/JOCHEN HOFER)
Reinhard Haller erstellte das psychiatrische Gutachten.

 Nach kurzer Beratung des Senats spricht die vorsitzende Richterin den Pensionisten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen schuldig und verhängt eine unbedingte Haftstrafe in Höhe von zweieinhalb Jahren. Zudem widerruft sie die bedingte Strafnachsicht aus der früheren Verurteilung. Einem der Opfer spricht sie 2000 Euro Schmerzengeld zu. „Sie machen jetzt zuerst eine stationäre Therapie. Dann wird entschieden, wann sie den Rest der Strafe in der Justizanstalt Feldkirch absitzen müssen“, erklärt die Frau Rat dem Verurteilten. Der Sexualstraftäter nimmt das Urteil an. 

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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