Expertin erklärt

Wie kann man die Brust verkleinern lassen?

Gesund
22.11.2024 06:00

Leser fragen, Experten antworten zu den brennendsten gesundheitlichen Themen. Katharina B. (45 J): „Ich bin normalgewichtig, habe aber einen sehr großen Busen. Wie läuft ein Eingriff zur Brustverkleinerung ab, welche Kriterien sind nötig und wann wird eine OP von der Krankenkasse gezahlt?“

Dr. Sabine Apfolterer, Fachärztin für Plastische Chirurgie in Wien und Baden: Ein großer Busen kann nicht nur körperlich, sondern auch psychisch eine immense Herausforderung sein. Von Rücken- bzw. Nackenschmerzen über Ganzkörper-Haltungsschäden, Ekzeme in der Unterbrustfalte, Hautreizungen sowie -irritationen bis hin zu Selbstwertproblemen und Schamgefühl. Zudem schränkt ein großer Busen die Auswahl bei der Bekleidung massiv ein, kaum eine Modelinie berücksichtigt diese Thematik und auch beim Sport sind XL-Brüste vielen Bewegungsfreudigen im Weg.

Eine Brustverkleinerung ermöglicht es, eine harmonische Größe und Form zu schaffen, die besser zum Körper passt, und sie kann dabei oft auch zu einem gesteigerten Wohlbefinden führen. Dabei geht es nicht nur darum, die Brust zu verkleinern, sondern sie gleichzeitig ästhetisch zu verschönern. In einer einzigen Operation werden die Brustwarzen angehoben, die Warzenhöfe verkleinert und eventuelle Asymmetrien korrigiert. Zusätzlich kann durch Absaugen kleiner Fettpolster im Achselbereich und an den seitlichen Brustausläufern die Brust schmaler gestaltet werden, was den gesamten Oberkörper zierlicher erscheinen lässt.

 Die OP dauert je nach Variante mindestens 90 Minuten. Die Schmerzen sind leicht bis mäßig. Ein bis zwei Wochen sollte man absolute Ruhe geben, um die Wundheilung nicht zu stören. Am besten unterstützt man diese mit ein paar Lymphdrainagen. Nach drei bis sechs Monaten kann man sich dann über ein schönes Endergebnis freuen.

 Eine Kostenübernahme ist dann möglich, wenn eine medizinische Notwendigkeit des Eingriffs nachgewiesen wird. Es ist wichtig zu beachten, dass bei einer Zusage durch die Krankenkasse die OP für gesetzlich Versicherte ausschließlich in Vertragskrankenhäusern und nicht in Privatkliniken durchgeführt werden kann.

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