Die deutsche GEMA hat als erste Verwertungsgesellschaft weltweit eine Klage wegen unlizenzierter Nutzung von geschützten Musikwerken gegen OpenAI erhoben. Die GEMA wirft dem ChatGPT-Entwickler vor, geschützte Songtexte wiederzugeben, ohne dafür Lizenzen erworben beziehungsweise die Urheber vergütet zu haben.
OpenAI hat sich zum weltweit führenden Anbieter im Bereich generativer KI entwickelt und erwirtschaftet mittlerweile Umsätze in Höhe von mehr als zwei Milliarden Dollar jährlich. Im Jahr 2024 strebt das Unternehmen Umsätze von bis zu fünf Milliarden Dollar an. Der GEMA zufolge wurde ChatGPT unter anderem auch mit urheberrechtlich geschützten Texten trainiert, darunter Songtexte aus dem Repertoire der rund 95.000 Mitglieder der Verwertungsgesellschaft. Vergütet worden seien sie für die Nutzung ihrer Werke bislang jedoch nicht, so der Vorwurf.
Die GEMA hat daher zur Durchsetzung der Ansprüche ihrer Mitglieder beim Landgericht München eine Klage gegen OpenAI in den USA sowie Irland, wo das europäische Tochterunternehmen seinen Sitz hat, eingereicht. Gegenstand der Klage ist die unlizenzierte Wiedergabe der Songtexte im Chatbot. Bei der Eingabe einfacher Prompts gibt der Chatbot demnach die Originaltexte der Songs wieder, mit denen das System trainiert wurde.
Namhafte Musiker unterstützen Klage
Zahlreiche namhafte deutsche Musikschaffende, deren Songtexte laut GEMA nachweislich durch den Chatbot verwertet wurden, unterstützen die Klage – darunter Kristina Bach („Atemlos durch die Nacht“), Rolf Zuckowski, Reinhard Mey, Inga Humpe, Tommi Eckart, Ulf Sommer und Peter Plate sowie deren Musikverlage.
„Die Songs unserer Mitglieder sind nicht der kostenlose Rohstoff für die Geschäftsmodelle der Anbieter generativer KI-Systeme. Wer diese Songs verwenden möchte, muss eine Lizenz erwerben und die Urheberinnen und Urheber fair vergüten“, kommentierte GEMA-Chef Dr. Tobias Holzmüller.
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