Tschechien will den Verkauf und den Ausschank von Energydrinks an Kinder unter 15 Jahren verbieten. Ähnliche Verbote mit unterschiedlichen Altersgrenzen gibt es bisher etwa in Polen, den baltischen Ländern sowie in Schweden und Norwegen. In Österreich und in Deutschland unterliegt der Verkauf keinen Altersbeschränkungen.
Vorgesehen ist ein generelles Verkaufsverbot für Energydrinks in Schulen, Gesundheitseinrichtungen und Kinderheimen. Energiegetränke erfreuen sich in Tschechien seit Jahren großer Beliebtheit und werden intensiv vermarktet. Sie enthalten oft große Mengen an Zucker und Koffein.
Schutz vor Aufputschmittel
Es gehe darum, die Gesundheit der Kinder vor den unerwünschten Auswirkungen verschiedener Aufputschmittel zu schützen, erläuterte Landwirtschaftsminister Marek Vyborny. Die beiden Parlamentskammern in Prag müssen der Vorlage noch zustimmen. Die Koalition aber verfügt über klare Mehrheiten.
„Unsinnige Einschränkung“
Der tschechische Verband der Hersteller nichtalkoholischer Getränke kritisierte die Entscheidung. Dessen Präsident Michal Dyttert sprach von einer „unsinnigen Einschränkung der unternehmerischen Freiheit“, die in der Praxis auch ein Verbot des Verkaufs an Getränkeautomaten bedeuten würde. Statt auf Restriktionen solle man auf Aufklärung setzen.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.