Die EU-Kommission hat wegen Kartellverstößen eine Geldbuße in Höhe von 797,7 Millionen Euro gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta verhängt. Der Brüsseler Behörde zufolge soll der Konzern seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem sozialen Netzwerk verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt haben.
Aufgrund der Verknüpfung seines Online-Kleinanzeigendienstes mit Facebook hätten alle Nutzer des sozialen Netzwerks automatisch Zugang zum Facebook Marketplace und bekämen diesen, ob sie dies wünschen oder nicht, auch regelmäßig angezeigt, so die EU-Kommission in einer Mitteilung. Wettbewerber würden auf diese Weise vom Markt ausgeschlossen, da Facebook Marketplace durch die Verknüpfung „von einem wesentlichen Vertriebsvorteil profitiert, den andere Anbieter nicht ausgleichen können.“
Unfaire Handelsbedingungen
Kritisiert wurde zudem das einseitige Auferlegen unfairer Handelsbedingungen für andere Anbieter von Online-Kleinanzeigendiensten, die auf den Plattformen von Meta, insbesondere den populären Netzwerken Facebook und Instagram, Werbung treiben: So könne Meta Werbedaten, die von anderen Werbetreibenden erzeugt werden, ausschließlich zugunsten von Facebook Marketplace nutzen, hieß es aus Brüssel.
Die Kommission hat Meta angewiesen, diese Verhaltensweisen wirksam einzustellen und davon abzusehen, „dieses missbräuchliche Verhalten in der Zukunft erneut aufzunehmen oder Praktiken mit gleichem Ziel bzw. gleicher Wirkung einzuführen“.
Abschreckende Wirkung
Bei der Festsetzung der Geldbuße wurden der Kommission zufolge die „Dauer und die Schwere der Zuwiderhandlung“ sowie der mit dieser in Zusammenhang stehende Umsatz von Facebook Marketplace berücksichtigt. Zudem habe man den Gesamtumsatz von Meta berücksichtigt, „um eine ausreichende Abschreckungswirkung auf ein Unternehmen zu erzielen, das über so große Ressourcen wie Meta verfügt.“
Meta kündigt Berufung an
Meta kündigte an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Der US-Konzern fügte hinzu, die EU habe keine Belege für eine Schädigung von Wettbewerbern oder Verbrauchern vorgelegt.
Die EU-Wettbewerbshüter nehmen schon seit Jahren amerikanische Technologie-Plattformen unter die Lupe. Im März hatte die EU-Kommission bereits eine Wettbewerbsstrafe von 1,8 Mrd. Euro gegen den Tech-Giganten Apple verhängt. Dem US-Unternehmen wurde vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung für den Vertrieb von Musik-Streaming-Apps an iPhone- und iPad-Nutzer über seinen App Store zu missbrauchen. Auch gegen Google sind Bußgelder in Milliardenhöhe verhängt worden.
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