Untreue-Prozess

Spielsucht: Banker plünderte Konten von Kunden

Tirol
14.11.2024 18:00

Ein Tiroler stand am Donnerstag wegen Untreue vor dem Landesgericht. Sein Hang zu Online-Sportwetten führte ihn in Versuchung, sich bei Kundenkonten zu bedienen. Dem Ruin folgt nun auch noch eine Haftstrafe. 

Die Vorgangsweise des einstigen Kundenbetreuers war recht simpel: Über einen Zeitraum von drei Jahren überwies der Mann immer wieder kleinere Beiträge von Kunden-Sparbüchern auf seine Konten. Damit dies nicht auffiel, nahm er stets Saldoberichtigungen bei den insgesamt 22 Kunden vor.

Das Motiv für die Taten war beim Prozess vor dem Schöffensenat unter Richter Paul Menardi recht rasch geklärt: „Ich war massiv spielsüchtig“, schilderte der Angeklagte, der sich von Beginn an geständig zeigte.

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Ich war massiv spielsüchtig. Ich habe mir alles verbaut.

Der Angeklagte

„Immer tiefer in den Strudel hineingekommen“
Er habe bereits 2016 mit Online-Sportwetten begonnen und sei „immer tiefer in den Strudel hineingekommen“ und habe mit immer größeren Wetteinsätzen gespielt. Damit wollte er Verluste kompensieren, irgendwie wollte er das abgezweigte Geld der Bankkunden zurückzahlen. Doch das Kartenhaus brach zusammen und alles flog auf. „Ich habe mir alles verbaut“, bereut der 26-Jährige seinen Bruch im Lebenslauf. Nun ist er im Sozialbereich tätig: „Ich will der Gesellschaft etwas zurückgeben.“

Der Prozess fand am Landesgericht Innsbruck statt. (Bild: Christof Birbaumer/Kronen Zeitung)
Der Prozess fand am Landesgericht Innsbruck statt.

Haftstrafe, ein Teil davon unbedingt
Der Schöffensenat verhängte eine teilbedingte Haftstrafe von 24 Monaten. 16 Monate wurden bedingt auf Bewährung ausgesprochen, acht Monate muss der junge Mann also absitzen. Zudem wurde ihm eine Psychotherapie auferlegt, um seine immer noch vorhandene Spielsucht endlich in den Griff zu bekommen.

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Als Bankkunde sollte man eigentlich Vertrauen zur Bank und zum Kundenbetreuer haben können.

Richter Paul Menardi

Als mildernd wurden die Unbescholtenheit und das Geständnis gewertet, als erschwerend der lange Tatzeitraum und die sehr hohe Schadenssumme. Auch generalpräventive Gründe benannte Menardi: „Als Bankkunde sollte man eigentlich Vertrauen zur Bank und zum Kundenbetreuer haben können.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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