Wegen anderer Gewaltverbrechen hat der 33-jährige Vorarlberger derzeit noch viereinhalb Jahre im Gefängnis abzusitzen. Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung gegenüber seiner Freundin gab es vom Schöffensenat in Feldkirch nun eine einjährige Gefängnisstrafe obendrauf.
Die aus Alkohol- und Drogenexzessen bestehende Beziehung des 33-jährigen Angeklagten und seiner 29-jährigen Lebensgefährtin dauerte nur einige Monate – und war sehr stark von Streit und Gewaltausbrüchen des Mannes geprägt. Gemäß Anklage hatte der Mann im April vergangenen Jahres das Opfer in seiner Wohnung in Götzis mit einem Kabel bis zur Bewusstlosigkeit stranguliert. Dadurch zog sich die 29-Jährige eine sechs Zentimeter lange Narbe am Hals zu. Ein andermal soll er ihr durch Faustschläge ein blaues Auge verpasst haben.
Zum gravierendsten Vorfall kam es schließlich im September 2023. In der Annahme, seine Freundin sei ihm fremdgegangen, drehte der unter Alkohol- und Drogen stehende Mann erneut durch und schlug der Freundin mehrmals auf den Kopf. Als das Opfer am Boden lag, zückte er ein Messer und drohte, es zu töten. Zwar gelang es der Frau, ihm die Waffe aus der Hand zu schlagen, doch die Pein hatte noch kein Ende. Der in Rage geratene Freund prügelte mit einer Holzlatte auf die 29-Jährige ein, malträtierte sie mit Fußtritten und klemmte schließlich ihren Hals in der Wohnungstüre ein, bis sie das Bewusstsein verlor. Während Nachbarn Polizei und Rettung riefen, flüchtete der 33-Jährige.
Gewalttäter kommt mit Zusatzstrafe davon
Zu den Vorwürfen bekannte sich der Angeklagte nur teilweise schuldig. Er sei von ihr provoziert worden und hätte sich nicht anders zu wehren gewusst, sagte er vor Gericht. Dass er seine Freundin mit einem Kabel stranguliert hätte, bestritt er gänzlich. „Sie hatte sich selbst stranguliert. Ich habe sie gerettet.“ Das wiederum bestätigt auch die 29-Jährige in ihrer Aussage: „Der Angeklagte kann nichts für die Verletzungen. Wahrscheinlich wollte ich mir wieder einmal das Leben nehmen.“ Am Ende spricht die vorsitzende Richterin den Angeklagten in diesem Punkt frei.
Für die restlichen Vorwürfe erfolgt ein Schuldspruch und eine Zusatzstrafe von einem Jahr. Der 33-Jährige hat nämlich wegen anderer Gewaltverbrechen noch viereinhalb Jahre abzusitzen. Bis zu zehn Jahre Haft hätten dem Angeklagten für die abscheulichen Misshandlungen und gefährlichen Drohungen dieses Mal geblüht. Weil er die Taten jedoch vor seiner jüngsten Verurteilung im Dezember 2023 begangen hatte, musste das Gericht die damals verhängte Haftstrafe in diesem Verfahren berücksichtigen und durfte nur eine Zusatzstrafe ausrufen. In Summe hat der Gewaltverbrecher noch insgesamt fünfeinhalb Jahre hinter schwedischen Gardinen abzusitzen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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