Prinzessin Yuriko von Japan ist mit 101 Jahren gestorben. Wie das kaiserliche Hofamt mitteilte, starb das älteste noch lebende Mitglied der Kaiserfamilie Freitagfrüh (Ortszeit) im St. Luke Krankenhaus in Tokio. Dort wurde sie bereits im März wegen eines leichten Hirninfarkts eingewiesen.
Die genaue Todesursache wurde vom kaiserlichen Hofamt nicht mitgeteilt, doch laut japanischen Medienberichten soll Yuriko an den Folgen einer Lungenentzündung gestorben sein.
„Ich bin zutiefst betrübt über die Nachricht vom Tod Ihrer kaiserlichen Hoheit Prinzessin Yuriko von Mikasa“, teilte Japans Premierminister Shigeru Ishiba in einer Stellungnahme mit.
75 Jahre verheiratet
Geboren wurde Yuriko im Jahr 1923. Nach einem Studium an der Gakushuin-Frauenakademie in Tokio heiratete sie mit 18 Jahren Prinz Mikasa, den jüngsten Bruder von Kaiser Hirohito.
Die beiden waren 75 Jahre lang verheiratet und hatten fünf gemeinsame Kinder, von denen drei bereits tot sind.
Yurikos Ehemann Mikasa starb 2016 mit 100 Jahren durch einen Herzstillstand. Ihre letzten Jahre verlebte Mikasa zurückgezogen im Palast Akasaka in Tokio.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.