Wegen „Völkermord“
Hotel in Italien lehnt israelische Gäste ab
Antisemitismus-Skandal in Italien: Ein Drei-Sterne-Hotel in den Dolomiten soll einer Gruppe israelischer Touristen mitgeteilt haben, dass sie „nicht willkommen“ seien, weil sie „mitverantwortlich für Völkermord“ seien.
Der Manager des Hotels in der Ortschaft Selva di Cadore in der norditalienischen Dolomiten-Provinz Belluno bot eine kostenlose Stornierung der Buchung an: „Wenn Sie also Ihre Buchung stornieren möchten, werden wir dies gerne für Sie tun und Ihnen die kostenlose Stornierung ermöglichen“, teilte das Hotel den Gästen mit. Der Vorfall wurde auf der Website der jüdischen Gemeinde von Mailand, Bet Magazine Mosaico, bekannt gemacht (siehe Posting unten). Der Bericht löste eine Welle der Empörung aus.
Facebook-Seite des Hotels offline
Zahlreiche Politiker unterschiedlicher Couleur verurteilten die Diskriminierung und warfen den Hotelbetreibern Antisemitismus vor. Der Inhaber der Unterkunft weigerte sich, eine Stellungnahme abzugeben. Die Facebook-Seite des Hotels ging offline.
Der Präsident des Regionalrats von Venetien, Roberto Ciambetti warnte, man dürfe nicht den Fehler begehen, die Völker mit ihren Regierungen gleichzusetzen. „Das gilt für die Israelis ebenso wie für die Palästinenser. Niemand identifiziert das afghanische Volk mit den Taliban oder das iranische Volk mit dem finsteren religiösen Extremismus der Ajatollahs“, betonte Ciambetti.
Nicht der erste Vorfall dieser Art
Letzten Sommer hatte ein ähnlicher Vorfall in San Vito di Cadore in der Provinz Belluno für Aufsehen gesorgt. Der Inhaber eines Ferienhauses hatte über Airbnb eine Buchung einer fünfköpfigen jüdischen Familie abgelehnt. In diesem Fall lautete die Antwort des Gastgebers in hebräischen Schriftzeichen: „Ihr könnt in den Gasöfen bleiben“, so berichtete damals die israelische Website „Ynet“. Der Gastgeber entschuldigte sich später und erklärte, dass es sich wahrscheinlich um eine falsche Übersetzung einer Antwort auf eine Frage zu einem Gasofen handelte, aber Airbnb sperrte den Gastgeber dennoch vom Dienst.
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