Wegen geschlechtlicher Nötigung einer 14-Jährigen ist am Freitag gegen einen 18-Jährigen verhandelt worden. Er hatte sich Anfang Jänner mit einem Mädchen im Kurpark Oberlaa in Wien-Favoriten getroffen, wo er offenbar die Schülerin massiv sexuell belästigt haben soll. Der Angeklagte wurde entsprechend der Mindeststrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die beiden hatten einander im Dezember über Snapchat online kennengelernt und sich schließlich verabredet – aus Sicht des Mädchens „zum Reden und zum Spazieren“, wie die Staatsanwältin darlegte. Der 18-Jährige dürfte von Haus andere Intentionen gehabt haben, wie die Verteidigerin ausführte: „Er hat die Situation falsch eingeschätzt. Er hat das spielerischer wahrgenommen, als es war.“
„Ich hab' die Sache verwechselt“
Der Angeklagte gab grundsätzlich zu, zudringlich geworden zu sein, nachdem sich die beiden aufgrund einsetzenden Regens unter einer überdachten Rutsche auf einem Spielplatz niedergelassen hatten. Er behauptete aber, keine böse Absicht gehabt zu haben: „Ich dachte, sie will das auch. Ich hab‘ die Sache verwechselt. Wahrscheinlich haben wir uns einfach missverstanden.“
Auf Vorhalt der Staatsanwältin, das Mädchen hätte „Pause!“ und wiederholt „Hör auf!“ gesagt, erwiderte der 18-Jährige: „Ich habe sie ja nicht gef****.“ Im Übrigen hätte sie ihm erklärt, 16 zu sein. Sonst hätte er sich mit dem Mädchen gar nicht getroffen.
Schülerin gelang die Flucht
Infolge der anhaltenden Gegenwehr der 14-Jährigen habe der Angeklagte dann doch von ihr abgelassen, schilderte die Staatsanwältin: „Er hat entnervt die Augen gerollt, worauf ihr die Flucht gelungen ist.“ Die Schülerin blockierte den Burschen in weiterer Folge auf Snapchat und erstattete Anzeige. Vor ihrer Zeugeneinvernahme wurde aus Opferschutzgründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Betroffene habe „nachvollziehbar und schlüssig dargelegt, was passiert ist“, hielt im Anschluss der vorsitzende Richter fest. Es gebe „keinen Grund, an ihren Angaben zu zweifeln.“
Angeklagter erhielt Mindeststrafe
Der 18-Jährige wurde entsprechend der Anklage verurteilt, erhielt aber nur die Mindeststrafe von sechs Monaten. Diese wurde ihm auf Bewährung für drei Jahre ausgesetzt. Ausschlaggebend war, dass er bisher unbescholten war und die Tat einen Tag nach seinem 18. Geburtstag beging, als noch mildere Jugendsanktionen gegolten hätten.
Der 18-Jährige muss zusätzlich ein Anti-Gewalt-Programm absolvieren. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet. Während er Bedenkzeit erbat, akzeptierte die Staatsanwältin die Entscheidung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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