Ohne den Blutzuckerspiegel seiner Patientin zu messen, verabreichte ein 24-Stunden-Pfleger der 83-Jährigen Insulin – und zwar die Höchstdosis. Sie verstarb deswegen an einer massiven Unterzuckerung. Der Serbe fasst nun eine nicht rechtskräftige Gefängnisstrafe aus.
Gerade einmal drei Tage war ein Serbe als 24-Stunden-Hilfe bei einem niederösterreichischen Ehepaar beschäftigt. Am Morgen des 15. Februar alarmierte er die Tochter. „Ich hab meine Mutter im Bett vorgefunden. Ansprechbar war sie eigentlich nicht mehr. Da war nur ein Röcheln, das ich so noch nie gehört habe“, erinnert sie sich im Landesgericht Krems (NÖ) zurück. Auch die Rettungskräfte konnten für die 83-Jährige nichts mehr tun – sie starb an einer massiven Unterzuckerung.
Dreimal Höchstdosis Insulin gespritzt
Die betagte Pensionistin und ihr Ehemann – auch er ist mittlerweile verstorben – litten nämlich an Diabetes. Vor seinem Tod konnte er bei der Polizei noch aussagen: „Der Pfleger war völlig verwirrt und wusste nicht, was er da macht. Er wollte immer Insulin spritzen, ohne zu messen.“ Und das scheint er auch beim Opfer gemacht zu haben. Laut Gutachten spritzte er der Frau am Vortag dreimal die Höchstdosis Insulin – das führte zu ihrem Tod.
Dem Prozess wegen grob fahrlässiger Tötung will sich der 64-jährige Serbe – in der Heimat besuchte er einen Pflegekurs – nicht stellen. Kurz nach dem Tod der Pensionistin sagte er aber bei der Polizei: „Ich verabreiche seit zwei Jahren Insulin an Patienten.“ Er sei sich keiner Schuld bewusst.
Ein Urteil fällt in seiner Abwesenheit: 15 Monate teilbedingt, fünf muss er in Haft. Herr Rat merkt aber an: „Wir müssen jetzt mal schauen, ob wir ihn überhaupt finden.“ Nicht rechtskräftig.
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