Gegen zwei Ärzte

Neue Ermittlungen im Fall der Koloskopie-Toten

Salzburg
15.11.2024 18:00

Eine Lungauerin (66) starb im Jänner 2023 nach einer Magendarmspiegelung im Tamsweger Krankenhaus. Die Ermittlungen wurden eingestellt. Nun ordnete das Gericht aber doch die Fortsetzung an. Laut „Krone“-Informationen stehen jetzt zwei Spitalsärzte im Justiz-Visier.

Die „Krone“ berichtete über den außergewöhnlichen und tragischen Fall: Mit Bauchschmerzen wurde eine Lungauerin (66) Ende Jänner 2023 in das Tamsweger Spital überwiesen. Nach einer Magen- und Darmspiegelung (Gastro- und Koloskopie) war sie tot. Die Salzburger Landeskliniken (SALK) erstatteten Selbstanzeige, die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren gegen eine Spitalsärztin ein – wegen Verdachts auf fahrlässiger Tötung. Vor allem ging es um die Frage: Wurden Fehler gemacht? Doch selbst die medizinischen Experten sind sich offensichtlich nicht einig.

Während das erste von der Staatsanwaltschaft angeordnete Gutachten kein Fehlverhalten der Ärztin erkannte, standen die Ergebnisse des im Zivilprozess eingeholten Gutachtens im krassen Gegensatz dazu: Darin war nämlich von „schweren Fehlern“ die Rede. Und ein drittes Gutachten, das die SALK selbst beauftragten, wirkte entlastend.

Richter-Senat folgte Antrag von Opfer-Anwalt
Für Opfer-Anwalt Stefan Rieder vom Weißen Ring wäre es „verwunderlich, wenn in dieser Sache strafrechtlich nichts dran wäre“. Der Advokat beantragte aufgrund der Widersprüche in den Gutachten die Wiederaufnahme der Ermittlungen. Und ein Drei-Richter-Senat des Landesgerichtes folgte seiner juristischen Meinung und ordnete die Fortsetzung an. Zudem werde nun auch gegen einen weiteren Arzt ermittelt, merkt Rieder an.

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Die Ermittlungen in diesem Fall werden weitergeführt. Dazu wurde nun ein weiteres Gutachten eines medizinischen Sachverständigen in Auftrag gegeben.

Florian Weinkamer, Staatsanwaltschaft Salzburg

Ein neues Gutachten werde nun eingeholt, heißt es von der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage. Der Verteidiger der Ärztin, Kurt Jelinek, betont hingegen: „Die Gutachten sind widersprüchlich. Meiner Meinung nach gehört das Verfahren eingestellt.“

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