Einem 65-jährigen Rentner wird schwerer Betrug vorgeworfen. Er soll versucht haben, 320.000 Euro von der Versicherung zu kassieren und muss sich vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten.
Seit August 2022 fehlt dem 65-Jährigen der linke Daumen. Gewollt oder ungewollt, das ist die Frage, mit der sich seit dieser Woche der Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch beschäftigt. Wie schon im Zivilverfahren, behauptet der bislang Unbescholtene auch im Strafprozess, sich damals beim Holzhacken versehentlich den Daumen der linken Hand abgehackt zu haben.
Er habe neben der Frutz bei einer Feuerstelle Würste und Landjäger braten wollen. Beim Holzsammeln für das Feuer habe er versucht, mit seiner Axt einen großen Ast zu spalten. Den Ast habe er in der linken Hand gehalten und auf einen Stein gelegt. Aus Versehen habe er dann mit der Axt seinen Daumen statt des Astes getroffen. In seiner Panik habe er die stark blutende Hand mit einem Geschirrtuch umwickelt und sei ins Spital gefahren – allerdings ohne den abgetrennten Daumen. Den habe er in der Situation schlicht und einfach vergessen, schildert der Beschuldigte den Vorfall von vor zwei Jahren.
Als er einen Tag später seinen Versicherungsmakler über den vermeintlichen Unfall informiert, wird der Berater skeptisch. Der Grund: Der Pensionist hatte erst einen Monat zuvor die Vertragssumme für Dauerinvalidität bei seiner Unfallversicherung erhöht. Ein fehlender Daumen hätte 60 Prozent Invalidität bedeutet – und dem 65-Jährigen 320.000 Euro eingebracht.
Niederlage vor Zivilgericht
Die Versicherung aber zahlte nicht, weshalb der Rentner Anfang des vergangenen Jahres vor das Zivilgericht zog – und verlor. Dies, weil gemäß dem Gutachten von Gerichtsmediziner Walter Rabl das Verletzungsbild nicht mit den Schilderungen des Pensionisten in Einklang zu bringen war. Gegen den Oberländer wurde daraufhin wegen versuchten schweren Betrugs ein Strafverfahren eingeleitet.
Die erste Verhandlung war diese Woche. Weitere Beweismittel müssen nun eingeholt werden. Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Im Falle eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage drohen dem 65-Jährigen bis zu zehn Jahren Haft.
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