Die dreiste Diebin erschlich sich das Vertrauen ihrer Opfer und nutzte sie aus. Wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls musste sie sich am Freitag vor dem Landesgericht in Feldkirch verantworten – und wandert jetzt hinter Schloss und Riegel.
Fast wie Hohn klingt die Bitte des Verteidigers nach einer milden Strafe für seine Mandantin. „Sie hat ja das Geld nicht für sich eingesteckt, sondern nach Rumänien geschickt. Das ist wie ein Clan. Man muss auch die Umstände der Personen, die in Rumänien leben, verstehen“, meint der Jurist.
Amtsbekannt im deutschsprachigen Raum
Dass die 46-jährige Kriminaltouristin wegen solcher Taten bereits in Deutschland, der Schweiz und Österreich fünffach vorbestraft ist, zeigt aber auch, wie egal der Arbeitslosen das Gesetz ist, zumal sie in der Vergangenheit immer mit bedingten Haftstrafen davonkam. Nach drei Diebstählen in Vorarlberg, bei denen sie Pensionisten Geld und Schmuck in Höhe von insgesamt 8300 Euro stahl, endete die „Glückssträhne“ der diebischen Rumänin nun am Landesgericht in Feldkirch.
Sie suchen sich gezielt alte Leute, deren Vertrauen sie dann ausnutzen, um in die Wohnungen zu gelangen. Das ist besonders verwerflich.
Richterin Lisa Pfeifer
Wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls wurde sie von Richterin Lisa Pfeifer zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von 14 Monaten verurteilt. An die Opfer muss sie binnen zwei Wochen Schadenersatz in Höhe von 8300 Euro leisten. Wie sie das schaffen soll, ist eine andere Frage. Fakt ist nämlich: Die arbeitslose Rumänin verfügt über keinen einzigen Cent.
Wenig Trost also für die bestohlenen Senioren, wenn die Berufsdiebin sagt, dass sie das Geld zurückzahlen werde, sollte sie irgendwann mal über eines verfügen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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