Das Geschäftsmodell „Besitzstörungsklage“ boomt – fast wöchentlich werden neue „Abzock“-Fallen publik. Die Vorgehensweise ist dabei immer ähnlich: Autofahrer werden dabei fotografiert, wie sie ihr Fahrzeug auf Privatparkplätzen abstellen oder über Privatgrundstücke fahren – und bekommen dann Post von Rechtsanwälten.
Rechtlich gesehen ist das jedoch – anders als oft irrtümlich angenommen –keine Strafe, sondern ein willkürlich festgesetzter Geldbetrag, für den der Grundbesitzer im Gegenzug bereit ist, auf eine gerichtliche Besitzstörungsklage zu verzichten. Oft wird in diesen Schreiben mit „hohen Gerichtskosten“ gedroht, die im Falle einer Nichtbezahlung entstehen würden.
Ob eine Besitzstörungsklage jedoch tatsächlich erfolgreich wäre, ist in den meisten Fällen fraglich. Denn in kaum einem Fall kann ein „erweislicher Schaden“ nachgewiesen werden. Und auch die neueste Rechtsprechung vom Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen ist auf der Seite der Autofahrer.
Die Betreiber der „Abzockfallen“ spielen also ganz bewusst mit der Angst der Bürger vor dem Gericht und weiteren Kosten – obwohl der Ausgang solcher Verfahren alles andere als gewiss ist.
Würden Sie die dreisten Forderungen der Betreiber bezahlen? Haben Sie vielleicht sogar schon einmal einen solchen Rechtsstreit erleben müssen? Erzählen Sie uns davon und diskutieren Sie mit uns in den Kommentaren!
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