Nach einem Schlaganfall funktioniert das Sehzentrum einer 46-Jährigen nicht mehr. Man schickte sie aber nicht zum Neurologen, sondern zum Augenarzt, der ihr vorwarf zu „simulieren“. Jetzt fechtet sie einen verzweifelten Kampf um das Pflegegeld aus und legt auch bedenkliche Vorgänge offen, auf die die Pensionsversicherungsanstalt nicht antwortet.
Dreiminütige Hausbesuche und Schlussfolgerungen, die aus fachlicher Sicht gar nicht möglich sind – weil Befunde nicht einmal grob angesehen wurden! Immer häufiger gibt es solche Meldungen, die „Krone“ berichtet immer wieder. So wie im Fall von Bettina Schenkenfelder (46) aus dem Bezirk Baden.
Schlaganfall zu spät festgestellt
Schon in der Kindheit litt sie an Epilepsie. Im Jänner 2023 erlitt sie dann einen Schlaganfall, was man zuerst anders einordnete. „Ich klagte über Kopfschmerzen, ein paar Stunden später konnte ich nichts mehr sehen. Ein Scan wurde erst zwei Tage später gemacht, leider ist das Sehzentrum abgestorben“, beschreibt die Frau, dass die Augen nach wie vor „sehen“, aber der Teil des Gehirns dies nicht mehr verarbeiten könne.
Erhöhung der Pflegestufe zuerst abgelehnt
Bereits Pflegestufe 1 beziehend, reichte sie um eine Erhöhung ein. Abgelehnt! „Eine Psychiaterin kam zum Hausbesuch. Sie war knapp drei Minuten in meiner Wohnung, machte sich Notizen und ging wieder. Es gab kein Gespräch und keine Einsicht in meine Befunde.“ Nach zwei gerichtlichen Gutachten kam es zur Verhandlung im Dezember. Das Ergebnis: Pflegestufe 3. Sie sei aber praktisch blind, was Stufe 4 bedeuten müsste.
Pensionsversicherung: „Kann ja wieder klagen“
Die Pensionsversicherung (PV) beruft sich auf ein Gutachten, das nur eine hochgradige Sehbehinderung belege. Und: Schenkenfelder könne ja wieder klagen: „Mit der Einbringung der Klage kann Frau Schenkenfelder aktuelle ärztliche Gutachten vorlegen, die eventuell zu einer Neubeurteilung des Pflegeaufwandes, also der Pflegestufe, durch das Gericht führen“, heißt es.
Mit „gesunden Augen“ zum Augenarzt
„Ich musste zu einem PV-Augenarzt, obwohl meine Augen ja nichts haben. Der schrieb in das Gutachten, dass ich simuliere“, ist die Patientin empört. Später hieß es, die Causa sei Sache der Rechtsabteilung, eine Kollegin hätte nichts von einem Schlaganfall erwähnt.
Empfohlene Untersuchung lag bereits vor
Zudem wurde eine Gehirnstrommessung empfohlen – ein solcher Befund lag aber bereits vor und bestätigte die Angaben der Frau. Denn bei dieser VEP-Untersuchung werden Elektroden am Kopf angebracht und gemessen, ob das Sehzentrum hier etwas wahrnimmt oder nicht. „Da kann man nicht simulieren. Interessant ist, dass meine Messung zeigt, dass mein Gehirn keine Bewegungen und so weiter wahrnimmt!“
Heikle Fragen, keine Antwort
Aber wie könne es sein, dass sich immer öfter Personen wegen ähnlich skandalöser Gutachtenerstellungen, Befunde und Praktiken der Pensionsversicherung an die „Krone“ wenden? Was wird hier getan, um dies zu vermeiden? Gibt es keine Qualitätskontrollen, um künftig Anspruchsberechtigten wieder mehr Sicherheit zu geben?
Und warum ist es nicht möglich, dass man eine so gut wie nachgewiesene Nichtleistung eines Gutachters selbst ahndet und korrigiert, wenn etwa bereits ganz klar Befunde vorliegen, die der Arzt nicht wahrnimmt und diese einfordert? Diese und mehr Fragen richtete die „Krone“ auch an die Pensionsversicherung. All diese Fragen blieben jedoch unbeantwortet.
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