Kommt der Angeklagte oder nicht? Das war mehr als ein Jahr nach dem Verschwinden von Christa P. (55) am Dienstag am Landesgericht die Frage, die sich die anwesende Familie der Verstorbenen und viele Gerichtskiebitze stellten. Überraschend für alle kam der 44-Jährige im letzten Moment, bekannte sich schuldig und wurde zu sechs Monaten Haft als Zusatzstrafe verurteilt.
„Es wäre ein wichtiger Schritt für uns, wenn der Prozess vorbei ist“, sagt der Sohn der Linzerin vor der Verhandlung. Welches Urteil er erwartet, bzw. welches gerecht wäre – darauf findet er keine Antwort. Die Mutter, die Kinder und die Geschwister von Christa P. haben sich vorm Verhandlungssaal 136 im ersten Stock des Landesgerichts Linz versammelt, als die Türe aufgeht, wird jeder Sitzplatz besetzt – einige Anwesende müssen sogar stehen.
„Sie lässt sich nicht mehr wecken“
Bis zu drei Jahre Haft drohen dem Angeklagten, der beschuldigt wird, im Oktober des Vorjahres zugesehen zu haben, wie seine Bekannte in seiner Wohnung an Alkohol und einem Drogenersatzstoff stirbt. Dreimal habe er einen Bekannten angerufen, ihm beschrieben, dass es Christa P. immer schlechter geht und sie sich nicht mehr wecken lässt. Doch den Rat, die Rettung zu rufen, habe er nicht befolgt.
„Sie hat noch gelebt“
Nachdem sie verstorben war, soll er die Leiche „geschultert“ und etwa 300 Meter auf ein Feld nahe seiner Wohnung in Linz-Ebelsberg geschleppt und dort verscharrt haben. Als die Familie sich auf die Suche nach der vermissten Mutter machte und die Polizei einschaltete, sagte der Linzer aus, dass sie am Morgen noch lebendig seine Wohnung verlassen habe.
Acht Monate mit Lüge gelebt
Acht Monate hatte er an dieser Version festgehalten, dann erzählte er einem Verwandten die Wahrheit, und dieser ging zur Polizei – worauf der 44-Jährige der Polizei das „Grab“ zeigte. Wegen Imstichlassen eines Verletzen und Störung der Totenruhe ist der Linzer jetzt angeklagt – es drohen bis zu drei Jahre Haft. Zuerst sah es so aus, als würde der Angeklagte den Prozess schwänzen, fünf Minuten nach dem Aufruf der Verhandlung kam er aber doch. Und musste sich als Erstes den Blicken der Familie von Christa P. stellen. Er sah kein einziges Mal hin, trägt eine schwarze Kapuzenjacke und spricht leise.
In Summe 24 Monate Haft
Die Richterin verurteilte den Angeklagten zu sechs Monaten Haft, aber als Zusatzstrafe. Denn es war auf ein Urteil vom Vorjahr Bedacht zu nehmen, bei dem er 18 Monate Haft „bekommen“ hatte. Diese muss er jetzt auch absitzen, die sechs Monate kommen dazu – in Summe also 24 Monate. Im Gerichtssaal gab es ein Raunen, den Angehörigen ist die Strafe zu gering. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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