Zwei Angeklagte, zwei Schleppfahrten, aber dieselbe kriminelle Bande im Hintergrund: Des Geldes wegen wollten ein Algerier und ein Rumäne Flüchtlinge über die Grenze bringen. Beide fassten nun zwei Jahre bzw. zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe aus, nicht rechtskräftig.
Die beiden Angeklagten haben eigentlich nichts miteinander zu tun, aber: „Die Hintermänner der kriminellen Vereinigung sind bei beiden dieselben“, betont der Staatsanwalt beim Prozess am Dienstag im Landesgericht.
Das Schlepperwesen funktioniert nur mit Vorausfahrern und einer Organisation. Erst dadurch wird das Ganze lukrativ.
Richterin bei der Urteilsbegründung
Beiden wird Schlepperei vorgeworfen und beide seien Teil einer kriminellen Vereinigung. Der Rumäne (27) war als Vorausfahrer am 10. November ein aktiver Helfer einer Schlepperfahrt: Er hielt telefonisch Kontakt, während ein Landsmann mit zehn Syrern in einem Kastenwagen der Polizei davonfuhr. Rumänische Behörden hatten mitgehört – so konnten die Beamten den Mann ausfindig machen und im August festnehmen. Er legte genauso ein Geständnis ab, wie der zweitangeklagte Algerier (47).
Schlepperwesen als „eine Art Reisebüro“
Dieser war selbst ein Schlepper, als er am 20. Jänner in einem Waldstück in Mühlbach am Hochkönig strandete – 13 Flüchtlinge waren mit ihm im Fahrzeug. Beide Angeklagten nennen auch das gleiche Motiv: Geldnot. Man habe ihm gesagt, es sei „nur eine Familie“ zu schleppen, erklärte der Algerier: „Ich wurde auch belogen, man hat mit mir gespielt.“ Er wisse, dass er Fehler gemacht habe. Und er wisse, dass es illegale Einreisen waren. „Man hat mir ein Angebot gemacht und ich habe es angenommen.“
Der Staatsanwalt hatte das Schlepperwesen als „eine Art Reisebüro“ beschrieben: Es gäbe „unterschiedliche Etappen“ für die Schlepper, das sei alles organisiert. Das unterstrich auch die Richterin bei der Verkündung der nicht rechtskräftigen Urteile: Zwei Jahre Haft fasste der Rumäne aus, zweieinhalb der Algerier – letzterer wird die Haft in Deutschland absitzen.
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