ÖVP-Zentrale besetzt

Nur Marmelade in Haft: Veganer Tierschützer klagt

Tirol
19.11.2024 17:00

Muss es in der Zelle ein extra Menü für Veganer geben? Ein Tierschutzaktivist wanderte nach der Besetzung der Tiroler ÖVP-Zentrale kurzfristig in Haft, die einseitige Kost aus Marmeladenbroten ließ ihn nun vor das Landesverwaltungsgericht ziehen. Vorwurf: Diskriminierung!

Die Rechte anderer – etwa auf Eigentum und Hausrecht – wurden von Tierschützern im Juni offenbar als unwichtig erachtet. Sie besetzten aus Protest gegen die Haltung von Schweinen auf Vollspaltböden die ÖVP-Parteizentrale in Innsbruck. 16 Aktivisten des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) ketteten sich teils mit massiven Fahrradschlössern an und konnten erst nach einer stundenlangen Polizeiaktion weggetragen werden. Einsicht, dass solche Besetzungen schlicht unrechtmäßig seien? Null!

„Weltanschauungen vor Diskriminierung schützen“
Jetzt dreht man den Spieß um, erhob eine Maßnahmenbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht, wo am Dienstag verhandelt wurde. Vorwurf: Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention, Artikel 9, in der Weltanschauungen vor Diskriminierung geschützt werden.

Der Anlass? Georg Prinz, Obperson-Stellvertreter (wie der VGT die Funktion nennt), wurde vorläufig festgenommen und musste etwa 20 Stunden im Polizeianhaltezentrum verbringen.

Tierschützer hielten auch ein Plakat aus dem Fenster der Parteizentrale und befestigten dort ihre Parolen. (Bild: zVg)
Tierschützer hielten auch ein Plakat aus dem Fenster der Parteizentrale und befestigten dort ihre Parolen.

Versorgung einseitig und zu spärlich?
„Trotz mehrmaliger Mitteilung, dass er vegan ist, erhielt er in der gesamten Zeit nur sechs Scheiben trockenes Weißbrot und 100 Gramm Marmelade. Dazu brachte man ihm Kuhmilchbutter und Kuhmilchkaffee“, ortet der Verein eine „spärliche“ Versorgung.

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Jede Großküche müsste dann eine vegane Option anbieten, beim Militär müssten auch Leder-Alternativen für Stiefel und Handschuhe bereitstehen.

Der VGT über die Folgen eines möglichen Urteils

VGT: Urteil könnte weitreichende Folgen haben
Nun liege der Ball bei der Richterin, die über die Rechtsfrage zu entscheiden habe, ob der Veganismus eine zu respektierende „Weltanschauung“ sei. Nachsatz: „Jede Großküche müsste dann eine vegane Option anbieten, beim Militär müssten auch Leder-Alternativen für Stiefel und Handschuhe bereitstehen.“

Prinz erklärte: „Würde ich Tierprodukte essen, müsste ich physisch und psychisch leiden. Da der Staat auch religiöse Ernährungsvorschriften respektiert, hat er auch weltanschauliche zu respektieren.“

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