Nach einem Maibaum-Drama Ende April im Tiroler Going, bei dem ein Bub (7) fast erschlagen und das Gasthaus des „Bergdoktors“ schwer beschädigt wurde, mussten sich jetzt der Chef der Transportfirma und der Kranführer wegen grob fahrlässiger, schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten. Waren sie zu sorglos?
Die filmreifen Szenen am Schauplatz der TV-Erfolgsserie hätten am 30. April fast mit einem tödlichen Drama geendet. Ein Bub (7) wurde schwer verletzt. Er verlor ein paar Zähne. Und am fiktiven Gasthaus des „Bergdoktors“ blieb ein hoher Sachschaden nicht aus.
Angeklagte plädierten auf „nicht schuldig“
Die Landjugend hatte ein Transportunternehmen beauftragt, den Maibaum mithilfe eines Krans aufzustellen. Die vermeintliche Routinearbeit ging gewaltig schief. Besonders brisant: Der Kranfahrer besaß keinen Kranführerschein. „Unsere Mitarbeiter werden aber besser als bei jedem Führerschein eingeschult“, argumentierte der angeklagte Unternehmer. Penibel habe man auf die Größe des Baumes sowie die Wetterverhältnisse geachtet – daher „nicht schuldig“.
Bub nicht gesehen
Als möglichen Grund für den Unfall erkannten beide unisono ein „technisches Gebrechen“. Wie das Kind in die Gefahrenzone kam, konnte er sich aber nicht erklären. „Ich habe ihn nicht gesehen, es war alles abgesperrt.“
Verhandlung wurde vertagt
Für weitere Zeugen und die Erläuterung eines Gutachtens wurde der Prozess auf Montag vertagt.
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