Nach einer Serie von Bombendrohungen in Österreich haben die Schweizer Behörden nun ein Verfahren gegen jenen verdächtigen 20-jährigen Schweizer eingeleitet. Nach seiner Festnahme im Oktober wurde der Verdächtige wieder auf freien Fuß gesetzt. Eine Auslieferung ist ausgeschlossen und auch sonst haben heimische Behörden nur begrenzte Ermittlungsmöglichkeiten.
Die gute Nachricht zuerst: Österreich und die Schweiz tauschen sich im Fall jenes 20-jährigen Schweizers, der für die Serie von Bombendrohungen verantwortlich sein soll, nun zumindest aus. Dies war zuvor nicht der Fall, die Behörden lieferten sich ein regelrechtes Behörden-Pingpong.
Bombendroher läuft frei herum
Der Mann wurde Mitte Oktober zuerst in der Schweiz festgenommen, aber bald wieder auf freien Fuß gesetzt. Inzwischen wurde ein Verfahren gegen den 20-Jährigen in seinem Heimatland Schweiz eingeleitet. Parallel laufen die Ermittlungen in Österreich weiter, bestätigte die Linzer Staatsanwaltschaftssprecherin Ulrike Breiteneder am Mittwoch.
Die Behörden ermitteln seit 30. September wegen insgesamt österreichweit 27 anonymen Bombendrohungen, die stets per E-Mail eingegangen waren. Insbesondere Bahnhöfe waren stark betroffen, jedoch auch Schulen sowie Einkaufszentren. Die darauffolgenden Polizeieinsätze hatten mitunter zu großflächigen Räumungen und Evakuierungen geführt.
In der Schweiz sei ein Inlandsverfahren, auch bezogen auf die österreichischen Fakten, eingeleitet worden, so Breiteneder. „Auch die sichergestellten Gegenstände werden in der Schweiz ausgewertet.“ Dabei handle es sich um elektronische Geräte. Die damals noch in Österreich zuständige Staatsanwaltschaft Graz habe noch im Oktober ein Ersuchen auf Übernahme der Strafverfolgung in die Schweiz geschickt.
Verdächtiger kann nicht ausgeliefert werden
Die Ermittlungen in beiden Ländern laufen parallel, „weil es effektiver ist“, wenn österreichische Behörden in Österreich und Schweizer in der Schweiz ermitteln. Man tausche sich jedoch aus. „Die zuständigen Staatsanwälte sind miteinander in Kontakt.“
Der Verdächtige könne als Schweizer Staatsbürger nicht zur Strafverfolgung nach Österreich ausgeliefert werden – außer er stimmte zu und das hat er nicht. Das Verfahren in Linz läuft parallel. „Wir können es nicht einstellen, weil wir sonst rechtlich den Schweizern ihr Verfahren abschneiden würden“, erklärte Breiteneder.
Elektronische Auswertung noch im Gange
Aus der Schweiz bestätigte Sprecherin Daniela Dobler, „dass die Staatsanwaltschaft St. Gallen ein Strafverfahren in genannter Sache führt“. Die Auswertung der sichergestellten „elektronischen Gerätschaften ist noch im Gange und wird durch die Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz getätigt und nach Abschluss des Rechtshilfeverfahrens der Staatsanwaltschaft Linz ebenfalls übermittelt“, hieß es weiter. Wie sich bisher gezeigt hat, kann dies bei den Schweizer Behörden einige Zeit in Anspruch nehmen.
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