Etliche Monate lang kämpfte eine russische Familie, die in der Steiermark lebt, um ihre Einbürgerung. Das Problem: Sie hätten ihre russische Staatsbürgerschaft in der Botschaft niederlegen müssen. Was für sie an der Front hätte enden können! Das Landesverwaltungsgericht hat nun über den Fall entschieden.
Seit etlichen Jahren lebt ein Russe (47) mit seiner Frau und seinem Sohn in Österreich. Brav zahlen sie in den österreichischen Steuertopf ein, denn als Mitarbeiter eines namhaften, einheimischen technischen Groß-Unternehmens in leitender Position verdient er dementsprechend gut. Für seine Frau gilt als Mitarbeiterin einer Universität dasselbe.
Wie berichtet, kämpfen die drei seit einer Weile darum, endlich Österreicher werden zu dürfen. Mit ihrem Heimatland verbindet sie nicht mehr viel. Die drei fühlen sich hier zu Hause, haben sich hier einen Freundeskreis aufgebaut und sprechen perfekt Deutsch.
Land Steiermark wehrte sich gegen Einbürgerung
Um eingebürgert zu werden, muss man allerdings seine nicht mehr gewollte Staatsbürgerschaft niederlegen. Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung forderte die dreiköpfige Familie daher auf, das zu tun. Dafür hätte sie ihre Pässe bei der russischen Botschaft in Wien abgeben sollen, wobei dort größte Gefahr lauert: Denn betreten die drei die Botschaft, könnten sie gleich von dort nach Russland gebracht werden, womöglich sogar direkt ins Kriegsgebiet!
Der Grazer Rechtsanwalt Andreas Kleinbichler versuchte der Behörde klarzumachen, dass es der russischen Familie unter diesen Umständen unmöglich ist, den Pass zurückzugeben. Der Behörde seien die widrigen Bedingungen ohnehin bekannt gewesen, weswegen laut Gesetz die Staatsbürgerschaft ohne Ausscheiden aus dem bisherigen Staatenbund verliehen werden hätte können, erklärt der Jurist.
Gericht entschied pro Staatsbürgerschaft
Doch das Land Steiermark wollte das nicht akzeptieren, weshalb das Landesverwaltungsgericht zum Zug kam. Und nun, einige Monate später, ist endgültig klar: Der russischen Familie muss die österreichische Staatsbürgerschaft zuerkannt werden!
Die Begründung: „Nachdem für die Beschwerdeführer sowohl eine praktische Unmöglichkeit bzw. auch tatsächliche Unzumutbarkeit des Ausscheidens aus dem bisherigen Staatsverband vorgelegen hat, war den Beschwerdeführern die Staatsbürgerschaft sogleich zu erteilen und dem Beschwerdebegehren stattzugeben“, heißt es im Erkenntnis.
Die Familie ist natürlich erleichtert, ihr Anwalt erfreut: „Ich bin sehr froh, dass nun zwei hochqualifizierte Arbeitskräfte, die seit vielen Jahren in Österreich leben und hier Steuern zahlen, dank der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Steiermark nunmehr österreichische Staatsbürger werden können!“
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