Fall Christa P.

Aufregung um „milde Strafe“: Eine Erklärung

Oberösterreich
21.11.2024 08:00

Jener Linzer, der Christa P. (54) sterben ließ und verscharrte, bekam sechs Monate Haft zusätzlich. Doch in Summe muss er zwei Jahre ins Gefängnis. Das sorgt für Verwirrung.  Die „Krone“ fragte nach, wann diese Zusatzstrafen fällig werden und wann nicht.

„Wenn eine Ministerin bedroht wird, kostet das 8000 Euro. Wenn jemand eine Person im Stich und sterben lässt und dann noch verscharrt, dann nichts“; „Ist ein Menschenleben wirklich nichts mehr wert? Da bekommt ja jeder Hendldieb eine höhere Strafe!“

Nach dem Urteil gegen jenen 44-jährigen Linzer, der zugegeben hatte, dass Christa P. in seiner Wohnung gestorben und er sie dann verscharrt hatte, gibt es auf sozialen Medien massive Diskussionen über die Strafbemessung.

Zwei Drittel der Höchststrafe
Denn die Richterin hatte sechs Monate Zusatzstrafe verhängt. Sie kommen zu einer 18-monatigen Haftstrafe dazu, die im Juni wegen anderer Delikte ausgesprochen wurde – macht in Summe 24 Monate oder zwei Drittel der für Imstichlassen eines Verletzten möglichen drei Jahre Haft.

Tat vor oder nach letztem Urteil
Da es vor allem Verwirrung über die Zusatzstrafe gibt, fragte die „Krone“ beim Vizepräsidenten des Landesgerichts Linz, Walter Eichinger, nach und bat um eine Erklärung. „Wird eine Tat bekannt, die schon bei einem früheren Verfahren mitverhandelt hätte werden können, muss der Richter eine Gesamtstrafe bilden.“

Wenn eine Straftat vor einer früheren Verhandlung begangen, aber erst später bekannt wurde, muss das Gericht bei der späteren Verhandlung ein Gesamturteil fällen, als ob alle Taten gleichzeitig verhandelt würden. Im Fall Christa P. berücksichtigte die Richterin daher die bereits verhängte 18-monatige Haftstrafe für Diebstahl und Suchtmitteldelikte. Sie verhängte ein Gesamturteil von 24 Monaten, wovon die bereits ausgesprochenen 18 Monate abgezogen wurden. Somit ergab sich eine zusätzliche Haftstrafe von sechs Monaten.

Zitat Icon

Ausschlaggebend ist, ob eine Tat schon vor der letzten Verurteilung eines Täters passiert ist. Dann muss der Richter dieses Urteil miteinbeziehen.

Walter Eichinger, Sprecher Landesgericht Linz

Juristendeutsch Bedachtnahme
Hätte der Linzer die Tat erst nach seiner Verurteilung im Juni verübt, hätte es eine komplett neue Verhandlung und einen Spruch ohne Bezug – im Juristendeutsch Bedachtnahme – auf ein anderes Urteil gegeben.

Ohne Anwalt drei Tage Bedenkzeit
Am Freitag, drei Tage nach dem Urteilsspruch, muss der 44-Jährige übrigens bekanntgeben, ob er dabei bleibt, die Strafe anzunehmen. Er war nämlich ohne Anwalt beim Prozess erschienen und daher hat er drei Tage Bedenkzeit. Dann könnte nur noch die Staatsanwaltschaft berufen – tut sie dies nicht, wird das Urteil rechtsgültig und die Haft ist anzutreten.

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