Mit Drohnachrichten bombardierte ein 39-jähriger Türke seine Gattin, die die Scheidung wollte. Am Landesgericht Feldkirch wurde der Vorbestrafte am Mittwoch zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Zuvor wurde der Prozess vertagt, da der Mann stark alkoholisiert war.
Vor Gericht räumte der Angeklagte am Mittwoch ein, dass er ein massives Alkoholproblem hat. Entsprechend verlief sein Auftritt bei der ersten Verhandlung Ende September. Nachdem er davor bereits eine Flasche Wodka getrunken hatte, kippte er sich im Gerichtssaal noch einen Jägermeister hinter die Binde und pöbelte herum. Die Verhandlung wurde schon nach wenigen Minuten vertagt. Der zweite Anlauf folgte am Mittwoch.
„Wie geht es Ihnen heute?“, erkundigt sich Richterin Verena Wackerle bei dem Mann, der derzeit in der Justizanstalt wegen unbezahlter Geldstrafen einsitzt. „Nicht so gut. Meine Nerven spinnen“, antwortet dieser. Gemäß psychologischem Gutachten des Sachverständigen Markus Hochenburger leidet der Angeklagte sehr unter dem Trennungsschmerz. Es sei zu einem Verbitterungszustand gekommen. Seine Frustrationstoleranz sei gering.
Auswirkungen des Psychoterrors
Doch auch die 34-jährige „Noch-Ehefrau“ leidet – und zwar an den psychischen Auswirkungen, die der Terror nach sich zog, den der 39-Jährigen von Februar bis Mitte Oktober vollzog. „Ich habe Herzschmerzen, Schlafstörungen. Ich bin seelisch und körperlich kaputt.“ Aus Angst, ihr Mann könne sie auch am Arbeitsplatz aufsuchen, habe sie vergangenen Mai ihren Job als Kleinkindbetreuerin aufgeben müssen.
Der Angeklagte veranstaltete einen regelrechten Telefonterror. Einmal hatte er der Frau innerhalb einer Stunde 93 Nachrichten geschickt. Dann wieder fand sie Liebesbriefe und Rosen in ihrem Briefkasten. Die Sache gipfelte schließlich darin, dass der Verlassene unzählige Banküberweisungen von je einem Cent auf ihr Konto vornahm und ihr via Verwendungszweck gefährliche Drohnachrichten zukommen ließ.
Die Richterin sprach den Mann schuldig und verurteilte ihn zu acht Monate Haft auf Bewährung. Zudem erging die Weisung auf eine sechsmonatige stationäre Entwöhnungstherapie mit anschließend psychiatrischer Betreuung.
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