Weg frei für Heimkehr

Salzburger IS-Anhängerin: Nun spricht die Anwältin

Österreich
21.11.2024 10:01

Das Außenministerium arbeitet derzeit an einer Rückführung von Maria G. Die mutmaßliche Salzburger IS-Anhängerin ist seit 2019 in Nordsyrien interniert. Mittlerweile hat sich auch ihre Anwältin öffentlich geäußert und verraten, was Maria G. in Österreich erwarten könnte. 

Die Anwältin von Maria G., Doris Hawelka, zeigte sich im Gespräch mit dem Ö1-„Morgenjournal“ am Donnerstag sehr erfreut über die Entscheidung des Außenministeriums, keinen Einspruch über die geplante Rückführung einzulegen. Damit sei das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) rechtskräftig.

In einem Lager ähnlich diesem lebt die Halleinerin mit ihren Söhnen. (Bild: AP)
In einem Lager ähnlich diesem lebt die Halleinerin mit ihren Söhnen.

Maria G. droht ein Verfahren, Söhne zu Großeltern?
Maria G. sei sich auch bewusst, dass ihr in Österreich ein Verfahren wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung drohe, betonte Hawelka. Ihre beiden kleinen Söhne hätten auf jeden Fall „bei den Großeltern einen Platz“. Diese würden „sich liebevoll um die Kinder kümmern“ und sie beim „Einstieg in ein normales Leben“ unterstützen, versicherte die Anwältin.

Das Außenministerium arbeitet derzeit in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden sowie internationalen Partnern an den Planungen der Rückführung, teilte das Ministerium am Mittwochabend mit.

Kämpfe in Syrien 
Die Sicherheit des österreichischen Einsatzteams und der Zurückzuholenden habe oberste Priorität. Aufgrund der andauernden Kämpfe in der Region seien diese Planungen überaus komplex. In Österreich seien nach der Rückkehr die Justizbehörden am Zug.

Das BVwG hatte in seiner in der Vorwoche zugestellten Erkenntnis festgestellt, dass eine gemeinsame Rückholung von G. und ihren Kindern nach Österreich herbeizuführen sei. Das Gericht ließ aber binnen einer Frist von sechs Wochen Revision gegen die Erkenntnis zu. „Dieses Rechtsmittel hätte keine aufschiebende Wirkung und wäre damit für den konkreten Fall de facto unbedeutend“, teilte das Außenministerium mit.

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