Autofahrer, die den Kundenparkplatz der Bäckerei Szihn widerrechtlich nutzen, bekommen vom Rechtsanwalt eine Vorschreibung über 350 Euro zugesandt. Damit wehrt sich Firmenchef Stefan Szihn gegen freche Parker, die nicht in seinem Geschäft einkaufen. Somit wird der Kebab von gegenüber schnell teuer.
Herr S. (Name der Redaktion bekannt) wollte sich nur schnell einen Kebab holen und parkte sein Auto gegenüber am Kundenparkplatz der Bäckerei Szihn. Was sehr praktisch ist, denn das Geschäft samt Kaffeehaus verfügt über neun Kundenparkplätze, die oft leer sind.
Das böse Erwachen kam dann einen Monat später, als ihm ein Brief eines Rechtsanwaltes mit einer Zahlungsaufforderung von 350 Euro ins Haus flatterte. Wäre Herr S. noch ein paar Minuten länger geblieben, hätte er auch noch zusätzlich Kosten für den Abschleppdienst verrechnet bekommen (siehe Faksimile).
Frau B. ging es ähnlich. Sie ärgert sich, weil sie vorher sogar bei Szihn einkaufen war und kurz danach noch eine andere Erledigung tätigte. „Ich war Stammkundin, doch ab jetzt gehe ich dort sicher nicht mehr hin“.
Frau N., die auch zum Handkuss kam, meint: „Ich habe die Bäckerei gelegentlich besucht, aber ich bin sicher, dass ich dort nicht mehr hingehen werde.“ Sie sieht zwar ein, dass es nicht richtig war, den Parkplatz für einen Kurzbesuch im Kebabhaus gegenüber zu nutzen, aber: „350 Euro für zehn Minuten parken sind schon eine Menge Geld“. Sie wusste nicht, dass man als Nichtkunde nicht bei der Bäckerei parken darf.
Firmenchef dazu: „Autos parkten oft stundenlang und über Nacht“
Firmenchef Stefan Szihn wehrt sich gegen diese Vorwürfe und die wiederholte Stellplatzblockade durch Fremdnutzer. „Leider wurde unser Kundenparkplatz häufig von Personen genutzt, die benachbarte Restaurants besuchen oder andere Erledigungen machen.“ Dies führte dazu, dass für seine Kunden oft kein Platz frei war.
„Nur der Erwerb dieser neun Parkplätze hat es für uns erst möglich gemacht, hier ein Geschäft zu errichten“, so Szihn. Es gab Fälle, in denen Autos stundenlang und ganze Tage abgestellt waren, ohne dass in seinem Geschäft etwas gekauft wurde. „Ich möchte betonen, dass es uns nicht um Strafzahlungen geht, sondern darum, den Parkplatz für unsere Kunden freizuhalten. Wir als Handwerksbäckerei und Nahversorger haben definitiv nichts dagegen, wenn unsere Kunden ihren Einkauf bei uns auch mit anderen Erledigungen in der Gegend verbinden.“
Und: „Wir verstehen den Unmut, den solche Maßnahmen verursachen können, und nehmen alle Rückmeldungen ernst. Sollte jemand der Meinung sein, dass ein Missverständnis vorliegt, kann er oder sie sich jederzeit an uns wenden.“
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