Was als schöner Familienurlaub geplant war, endete bereits beim Hinflug in einem Albtraum. Der Sitznachbar einer 13-Jährigen wartete, bis das Mädchen schlief, missbrauchte sie dann im Flugzeug. Vor Gericht in Wien gibt der 60-Jährige das nun wortkarg zu.
„Am Anfang dachte ich kurz, ich träume“ – der 60-Jährige im Wiener Landesgericht widmet dem Bildschirm, auf dem die Aussage eines Mädchens vorgespielt wird, keines Blickes. Mit der Hand verdeckt er sein Gesicht, starrt auf den Boden, als sie weitererzählt: „Ich hab' tief geschlafen. Auf einmal hab' ich eine Berührung gespürt.“
„Seine Hand war unter der Weste“
Am 29. August 2023 saßen der Angeklagte und die damals 13-Jährige nebeneinander im Flugzeug von Wien-Schwechat nach Bulgarien. Als sie eingeschlafen war, griff er unter ihre Weste, die sie auf ihrem Schoß ausgebreitet hatte, und berührte sie an den Oberschenkeln und im Intimbereich. „Seine Hand war unter der Weste, damit das niemand sieht“, so das Mädchen in seiner Vernehmung.
13-Jährige musste in die Psychiatrie
Unmittelbare Tatzeugin: Die erst zehnjährige Stiefschwester, die in derselben Reihe im Flugzeug saß. „Sie hat geschlafen. Ich hab' gesehen, wie der Mann sie angreift“, sagt sie vor dem Schöffensenat. „Sie ist dann aufgesprungen und hat geweint.“ Die Eltern mussten mit dem Mädchen einige Tage später sogar eine Psychiatrie aufsuchen.
Der 60-jährige Elektriker wurde gleich nach der Landung in Bulgarien festgenommen, saß zwölf Tage im Gefängnis, bevor ihm dort der Prozess gemacht wurde. Bei seiner Verhandlung wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger in Wien zeigt er sich wortkarg: „Ich bereue es zutiefst“, sind seine einzigen Worte, während er auf dem Anklagestuhl lümmelt.
Zettel mit Hotel und Telefonnummer zugesteckt
Besonders dreist: Noch im Urlaubsflieger steckte der Angeklagte der 13-Jährigen einen Zettel zu. Darauf standen der Name seines Hotels und seine Telefonnummer. „Was auch immer da in Sie gefahren ist in dem Alter, ist schon schwer nachzuvollziehen“, rügt Richter Andreas Böhm.
Weil der 60-Jährige unbescholten und geständig ist, außerdem dem Opfer 3000 Euro Schmerzensgeld zahlt, kommt er mit 15 Monaten bedingter Haft davon.
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