Bei Immo-Geschäft

Steuertrickserei durch einen Goldbarren-Deal

Salzburg
22.11.2024 20:00

Ein Salzburger Unternehmer ließ sich laut Anklage „schwarz“ mit Gold bezahlen, um bei einem Millionen-Verkauf einer Liegenschaft Steuern zu sparen. Fast 200.000 Euro entging damit der Finanz. Am Donnerstag wird der Fall im Salzburger Landesgericht verhandelt.  

Jeder kann es sich denken, bekannt werden solche Fälle aber selten: Die Rede ist von Steuertricksereien bei Immobilien-Deals. Darum geht es auch in diesem aktuellen Fall, der nächste Woche Thema eines Strafprozesses wird: Ein bekannter Salzburger Unternehmer muss im Landesgericht vor den Strafrichter treten – vorgeworfen wird ihm Steuerhinterziehung nach Paragraf 33 Finanzstrafgesetz. Sein Unternehmen ist durch das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz ebenso mitangeklagt.

Justizgebäude Salzburg, Sitz des Landesgerichtes (Bild: Tschepp Markus)
Justizgebäude Salzburg, Sitz des Landesgerichtes

Im Detail geht es um den Verkauf einer Liegenschaft im November 2022 im Flachgau: Der Angeklagte trat laut Anklage als Verkäufer auf. Dabei soll er beim Kaufvertrag auf dreiste Weise getrickst haben: Offiziell wurde die Liegenschaft um 1,1 Millionen Euro verkauft – so wurde es auch im Kaufvertrag fixiert. Doch der angeklagte Unternehmer kassierte deutlich mehr für die Liegenschaft: nämlich rund 1,5 Millionen Euro.

200.000 Euro und sechs Goldbarren übergeben
Wie? Indem er vom Käufer zusätzlich zum Kaufpreis rund 200.000 Euro und sechs Goldbarren bekommen hat – also als „Schwarzzahlung“, wie es umgangssprachlich heißt.

Dadurch, so die Vorwürfe der Anklagebehörde, verkürzte der Unternehmer die Körperschafts- und Kapitalertragssteuer um rund 190.000 Euro. Denn aufgrund des Goldbarren-Deals bestehe der Verdacht einer „verdeckten Gewinnausschüttung“ – derartige Kapitaleinkünfte unterliegen eben der KESt.

Laut „Krone“-Informationen dürfte der betroffene Unternehmer den Schaden bereits wiedergutgemacht haben. Am kommenden Donnerstag steht der Fall am Verhandlungsplan. Bei einer anklagekonformen Verurteilung muss der Angeklagte voraussichtlich mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen – wie es bei solchen Fällen üblich ist.

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