„Behörden-Wirrwarr: Aus Versehen illegal im Land“ – dieser „Krone“-Artikel sorgte im Frühjahr für Aufsehen und Kopfschütteln. Endlich hat der Kampf um die Staatsbürgerschaft für eine aus Syrien stammende, bestens integrierte Frau jetzt ein Ende. Das Gericht gab ihr recht.
Müde und erschöpft betritt die Frau vor wenigen Tagen den Gerichtssaal. Das liegt nicht nur an ihrem monatelangen Kampf um die österreichische Staatsbürgerschaft und damit einhergehenden Unsicherheiten, sondern auch an ihrer Schwangerschaft.
Wie berichtet, wusste die gebürtige Syrerin nicht, ob sie über etliche Monate hinweg versehentlich illegal im Land Österreich gewesen war. Der Grund war ein Behördenfehler, der zutage kam, als sie um die Staatsbürgerschaft ansuchte.
Zur Erinnerung: Die Ehefrau und Mutter eines kleinen Kindes hatte sich ein Leben in Innsbruck aufgebaut, die Sprache gelernt, gearbeitet und studiert – sogar in Mindeststudienzeit. Für sie war klar: Sie möchte auf jeden Fall hier bleiben, hier arbeiten, hier ihre kleine Tochter und bald schon das zweite Kind großziehen. Österreich ist nun ihre Heimat. Und auch für ihren Mann wurde Tirol zur Wahlheimat, er hat die Staatsbürgerschaft bereits erhalten, ebenso die kleine Tochter.
Voraussetzungen müssen erfüllt werden
Für die österreichische Staatsbürgerschaft müssen einige Punkte erfüllt werden. Sie kostet nicht nur Geld, sondern erfordert auch genügend Deutschkenntnisse und Wissen über die österreichische Demokratie sowie ein Kulturverständnis. Außerdem ist ein sechsjähriger Aufenthalt im Land verpflichtend, natürlich legal. All diese Voraussetzungen erfüllte die Mutter – dachte sie zumindest.
Doch dem war nicht so. Als sie um die Staatsbürgerschaft ansuchte, wurde dieser Antrag abgelehnt. „Die Antragstellerin erfüllt die Verleihungsvoraussetzung des mindestens sechsjährigen, rechtmäßigen Aufenthaltes nicht“, hieß es in der Begründung. Dabei handelte es sich allerdings um einen Irrtum der Behörde: Als die Frau ihren Konventionspass verlängern wollte, wurde ihr von der Behörde angeraten, diesen Antrag zurückzuziehen. Die Behörde war der Meinung, dass sie sich bereits rechtmäßig in Tirol aufhalte, was aber nicht der Fall war.
Deswegen wurde ihr Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft abgelehnt. Die zuständige Mitarbeiterin sagte, dass der Fehler „eben leider passiert“ sei und man „jetzt nichts mehr machen“ könne.
Frau wollte Fehler nicht hinnehmen
Hätte die Mutter sich nicht gewehrt, wäre es bei „da kann man halt nichts machen“ geblieben. Doch die Frau legte Beschwerde ein und bekam schlussendlich Recht. So wird ihr schon bald die Staatsbürgerschaft verliehen und sie wird, wie auch ihre kleine Tochter, Österreicherin sein.
Die Frage, die bleibt, ist, wie viele sich nicht wehren und wie oft es zu behördlichen Missverständnissen kommt. Denn so wirklich überrascht zeigte sich in diesem Gerichtsaal über den Fehler niemand.
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