Sieben Geschworene sahen die Schuld des Angeklagten als erwiesen an, einer stimmte dagegen. Das Zusammentreffen mehrerer Vergehen und die Planung des Verbrechens über lange Hand waren laut Richterin Verena Offer erschwerend. Der Beschuldigte wurde zudem wegen Raubes, versuchter schwerer Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt. Der angeklagte Ex-Polizist hatte allerdings bis zum Schluss der Verhandlung seine Unschuld beteuert. "Ich habe sie mit Sicherheit nicht getötet", sagte er. Zum Verbleib des Goldes könne er überhaupt nichts sagen.
Opfer betäubt und angezündet
Dem Ex-Polizisten wurde zur Last gelegt, die Bankangestellte am 15. März 2012 in Wiesing vorsätzlich getötet zu haben, indem er sie zunächst mit Chloroform betäubt, mit Benzin übergossen und schließlich den Pkw, in dem sie saß, mit zwei Signalfackeln in Brand gesetzt haben soll. Als Motiv sah die Anklagebehörde acht Goldbarren im Wert von 333.388 Euro. Diese sind bisher nicht wieder aufgetaucht.
Nach dem Fund der Leiche von Erika H. war der 52-Jährige zunächst nur als Zeuge vernommen worden, dann jedoch in Verdacht geraten, weil er noch am Abend des Mordes telefonischen Kontakt mit dem Opfer hatte. Weil sich der Ex-Polizist in Widersprüche verwickelte, wurde er verhaftet und versuchte dann sogar zu fliehen. Auf der Flucht aus dem Landespolizeikommando in Innsbruck konnte er sich die Waffe eines Kollegen aneignen. Nur durch einen glücklichen Zufall löste sich kein Schuss.
Der 52-Jährige hatte dann vor Gericht beteuert, mit der Bankerin im Vorfeld vereinbart zu haben, einen Goldraub vorzutäuschen, um zu Geld zu kommen und auf Mallorca ein neues Leben zu beginnen. Die als Zeugin geladene Tochter der 49-jährigen Frau hatte diese Aussage jedoch bezweifelt. "Meine Mutter wäre niemals von zu Hause weggegangen. Sie wäre niemals nach Mallorca gezogen", meinte sie.
DNA-Spuren als eindeutige Beweise
Die unter anderem auf einer Stoffwindel sowie auf einem Kanister und einem Papierknäuel am Tatort gefundenen DNA-Spuren des Beschuldigten seien eindeutige Beweise für die Schuld des Angeklagten, meinte Staatsanwalt Markus Grüner in seinem Schlussplädoyer. "Die Bilder des Opfers im Auto zeigen eindeutig, dass die Frau betäubt und anschließend von jemandem ins Auto gesetzt und angegurtet wurde", fügte er hinzu.
Verteidiger Hansjörg Mader kritisierte jedoch, dass lediglich Beweise und Spuren, die gegen den 52-Jährigen sprachen ausgewertet worden seien. Auch das psychologische Gutachten von Adelheid Kastner stellte Mader in Zweifel: "Zahlreiche Zeugen sagten, dass der Angeklagte hilfsbereit und entgegenkommend war und nicht egoistisch oder gar narzisstisch."
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