In der Causa Commerzialbank Mattersburg gibt es eine weitere Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), da die Bank Weihnachtsfeiern von drei Polizeiinspektionen aus dem Raum Mattersburg bezahlt haben soll. Angeklagt ist ein ehemaliges Vorstandsmitglied des Instituts. Ex-Chef Martin Pucher ist in diesem Fall nicht angeklagt.
Die Causa Commerzialbank Mattersburg hat eine weitere Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hervorgebracht, die sich laut Anklage auf die Finanzierung von Polizei-Weihnachtsfeiern bezieht. Die Bank soll die Kosten für Weihnachtsfeiern von drei Polizeiinspektionen aus dem Raum Mattersburg übernommen haben.
Angeklagt ist ein namentlich nicht bekanntes ehemaliges Vorstandsmitglied der Bank wegen Vorteilszuwendung zur Beeinflussung. Der Strafantrag wurde beim Landesgericht Eisenstadt eingebracht, das Strafausmaß hierfür beträgt bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.
Ermittlungen wegen Pucher eingestellt
Diese neuen Anklagen sind Teil eines größeren Ermittlungsverfahrens gegen die Commerzialbank, das bereits zahlreiche Vorwürfe umfasst, darunter Veruntreuung, Untreue und betrügerische Krida. Zusätzlich zu den neuen Vorwürfen im Zusammenhang mit den Weihnachtsfeiern laufen weiterhin Ermittlungen gegen ehemalige Bankvorstände und Unternehmer wegen schwerwiegender Korruptionsvorwürfen.
Eingestellt wurden die Ermittlungen in diesem Fall hingegen gegen ein weiteres Vorstandsmitglied sowie den Vorstandsvorsitzenden Martin Pucher. Er sei im gesamten Verfahrenskomplex mittlerweile rechtskräftig verurteilt sowie in weiteren Punkten angeklagt, weswegen keine wesentliche Strafe wegen dieses Delikts zu erwarten ist. Auf eine Anklage sei daher gesetzlich verzichtet worden, hieß es.
Diversionsangebot für Beamte
Vier großteils führenden Polizeibeamten wiederum wird entsprechende Vorteilsnahme zur Beeinflussung vorgeworfen, da sie die Kostenübernahme angenommen haben. Alle vier haben die gesetzlichen Voraussetzungen für das Angebot einer Diversion erfüllt, hieß es. Einer sei voll inhaltlich geständig, wodurch eine Diversion in Form einer Probezeit möglich war. Die drei weiteren haben die Verantwortung übernommen – zwei Personen wurde eine Diversion in Form eines Geldbetrages angeboten, einer Person in Form einer Probezeit. Diese Verfahren sind noch offen.
Der Strafantrag, die Diversionen sowie die Teileinstellung der Ermittlungen erfolgten nach Genehmigung der Vorhabensberichte durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien bzw. das Justizministerium nach Befassung des Weisungsrats. Die nun eingebrachte Anklage ist ein Teilaspekt des laufenden Strafverfahrens zur Aufarbeitung der Insolvenz der Commerzialbank im Jahr 2020.
Die WKStA ermittelt gemeinsam mit der SOKO Commerz und dem Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung weiterhin wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs, Untreue, betrügerischer Krida, Bilanzfälschung, Geldwäscherei sowie diverser Korruptionsvorwürfe. Derzeit wird von einem Schaden in Höhe von zumindest 600 Mio. Euro ausgegangen.
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