Aus Mangel an Beweisen wurde ein Fleischhauer am Landesgericht Steyr freigesprochen. Dem 47-Jährigen war vorgeworfen worden, Ferkel geschlachtet und die Papiere gefälscht zu haben. Doch es reichte nicht für eine Verurteilung. Ein Mitangeklagter wurde dagegen schuldig gesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Ein 47-jähriger Firmenchef eines Schlachtbetriebs im Bezirk Steyr-Land, der Fleisch von Ferkeln ohne notwendige tierärztliche Beglaubigungsschreiben verkauft haben soll, ist am Montag in Steyr vom Gericht aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Der Zweitangeklagte, der als Fleischhauer im Betrieb arbeitete, erhielt allerdings wegen Falschaussage vor der Polizei drei Monate bedingte Haft. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, so eine Gerichtssprecherin.
Beweis fehlte
Am ersten Prozesstag vor zwei Wochen war den beiden Angeklagten vorgehalten worden, sie hätten Tierarzt-Stempel nachgemacht und verwendet. Bei bestritten dies. Die Verhandlung wurde vertagt, weil noch mehrere Dokumente angefordert wurden.
Nachdem eindeutige Beweise für die Schuld des Erstangeklagten nicht vorgelegen hatten, kam es am Montag zum Freispruch. Den Vorwurf der Falschaussage sah das Gericht hingegen als erwiesen an und verurteilte den Mitangeklagten zu drei Monaten bedingt.
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