Ein einschlägig vorbestrafter Kroate (36) gestand beim Prozess am Montag den Vorwurf der Wiederbetätigung ein: In einem Streit hatte er die NS-Geste gezeigt und sich dabei filmen lassen. Neben der Bewährungsstrafe muss er die KZ-Gedenkstätte in Mauthausen besuchen.
Gerade der Angeklagte (36) müsste es besser wissen, saß er doch schon Ende 2018 im Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes wegen des gleichen Vorwurfs: Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 3g. Nun, am Montag, gestand er ein, sich nationalsozialistisch betätigt zu haben. „Er hat gegenüber der Ex zweimal den Hitler-Gruß mit entsprechender Wortmeldung getätigt“, erklärte der Staatsanwalt und betonte: „Das reicht bereits für eine Wiederbetätigung.“ Passiert ist das Ganze am 14. Dezember 2023 in einer Wohnung in Golling: Der zweifache Vater hatte mit seiner damaligen Partnerin gestritten.
Angeklagter bei Nazi-Geste gefilmt
Dabei forderte er sie sogar auf, ihn bei der Nazi-Geste zu filmen. „Das war natürlich ein Fehler. Ich möchte mich entschuldigen. Da waren so viele Emotionen dabei, ich wollte nur provozieren, das war falsch“, erklärte der vorbestrafte Kroate.
Und er distanzierte sich dabei vom Nationalsozialismus. Das Video sei ihm auch „peinlich und unangenehm“. Eine Richterin wunderte sich: „Wir haben schon einmal drei Tage über das Verbotsgesetz verhandelt. Wieso fällt ihnen nichts anderes ein, als diese typischen NS-Parolen?“ Der Angeklagte entgegnete darauf nur: „So bin ich nicht, ich bereue es.“
Zu einem Bildungsbesuch der KZ-Gedenkstätte in Mauthausen willigte er ein. Da er zur Tatzeit auch andere Straftaten (darunter Gewaltdelikte) verübte und dafür bereits eine Strafe und U-Haft ausfasste, erhielt er nun zusätzlich noch sechs Monate Haft auf Bewährung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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